uffuff Posted 16 hours ago Posted 16 hours ago Festgenommen – und jetzt? Was du wissen solltest, bevor es zu spät ist. Eine Verhaftung ist für die meisten Menschen erst einmal ein absoluter Schock. Besonders dann, wenn man so etwas noch nie erlebt hat. Plötzlich steht die Polizei vor der Tür, man wird festgenommen, das Handy ist weg und innerhalb weniger Minuten verändert sich scheinbar das ganze Leben. Dabei sollte man eines nicht vergessen: In so eine Situation kann grundsätzlich jeder geraten. Egal, ob man tatsächlich etwas getan hat oder zu Unrecht beschuldigt wird. Ich selbst habe bereits Erfahrungen mit Haft gemacht und möchte deshalb ein paar Dinge weitergeben, die meiner Meinung nach jeder wissen sollte. 1. Die wichtigste Regel überhaupt: Halt erst einmal den Mund! Das klingt vielleicht wie ein abgedroschener Spruch aus irgendeinem Kriminalfilm, aber es ist tatsächlich einer der wichtigsten Ratschläge, die ich geben kann. Wenn du festgenommen wirst oder die Polizei plötzlich mit einem Durchsuchungsbeschluss vor deiner Tür steht, solltest du von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Du musst dich nicht zu den Vorwürfen äußern. Du musst nichts erklären, dich nicht rechtfertigen und auch keine beiläufigen Kommentare zur Sache abgeben. Deine Personalien sind eine andere Geschichte, aber über die eigentlichen Anschuldigungen musst du nicht sprechen. Am besten sagst du ganz ruhig: „Ich möchte mich zu den Vorwürfen nicht äußern und zuerst mit meinem Anwalt sprechen.“ Und dabei bleibt es. Ganz egal, ob du unschuldig bist oder nicht. Selbst wenn du glaubst, du könntest das Ganze mit ein paar Sätzen aufklären, solltest du erst einmal mit einem Anwalt sprechen. Viele Menschen machen den Fehler, dass sie glauben, durch eine Erklärung oder ein freundliches Gespräch mit der Polizei ihre Situation verbessern zu können. Dabei wissen sie zu diesem Zeitpunkt meistens noch nicht einmal, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich gegen sie in der Hand haben. Deshalb: Erst einmal nichts sagen. Alles Weitere kann dein Anwalt mit dir besprechen. 2. Kümmere dich um einen Anwalt, bevor du ihn brauchst! Ein wirklich wichtiger Punkt, den viele Menschen unterschätzen. Such dir rechtzeitig einen vernünftigen Strafverteidiger und speichere seine Telefonnummer ab. Noch besser ist es, wenn du die Nummer zusätzlich auf einem Zettel hast oder sogar auswendig kennst. Warum? Ganz einfach: Bei einer Festnahme wird dein Handy möglicherweise beschlagnahmt. Dann kommst du unter Umständen nicht mehr an deine Kontakte. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, die ich jedem empfehlen würde. Fast jeder hat wenigstens eine Telefonnummer auswendig im Kopf. Vielleicht die seiner Mutter, seines Vaters, seiner Partnerin oder eines guten Freundes. Sorge dafür, dass diese Vertrauensperson bereits im Voraus die Telefonnummer deines Anwalts besitzt. Solltest du festgenommen werden und keinen Zugriff mehr auf dein Handy haben, kannst du diese Person kontaktieren beziehungsweise darum bitten, dass sie benachrichtigt wird. Sie kann sich dann darum kümmern, deinen Anwalt zu verständigen. Du hast grundsätzlich das Recht, einen Verteidiger zu kontaktieren. Auch die Benachrichtigung einer Vertrauensperson ist gesetzlich vorgesehen, wobei es im Einzelfall Einschränkungen geben kann. Das Wichtigste ist, dass du möglichst schnell anwaltliche Unterstützung bekommst. Denn gerade die ersten Stunden nach einer Festnahme können für das weitere Verfahren entscheidend sein. 3. Rechne damit, dass die Polizei dich anlügt! Ich spreche hier ausdrücklich aus eigener Erfahrung. Ich habe selbst erlebt, wie Polizeibeamte mich belogen haben, um Informationen aus mir herauszubekommen. Das war übrigens sehr amüsant. Deshalb sage ich ganz klar: Rechne damit, dass sie versuchen werden, dich mit falschen Behauptungen, psychologischem Druck oder vermeintlich vertraulichen Gesprächen zum Reden zu bringen. Vielleicht kommt ein Polizeibeamter zu dir und sagt: „Hör mal, unter uns beiden. Du kannst mir doch vertrauen.“ Oder: „Du bist doch eigentlich ein vernünftiger Kerl. Erzähl einfach mal, was passiert ist.“ Besonders interessant wird es, wenn mehrere Personen gleichzeitig festgenommen wurden. Stell dir vor, bei dir und einem Kollegen finden morgens gleichzeitig Hausdurchsuchungen statt. Ihr werdet beide festgenommen und getrennt voneinander befragt. Dann kann es passieren, dass du plötzlich hörst: „Dein Kollege hat längst ausgesagt. Der hat alles auf dich geschoben. Willst du das wirklich so stehen lassen?“ Vielleicht stimmt das. Vielleicht stimmt es auch überhaupt nicht. Du kannst es in diesem Moment jedenfalls nicht überprüfen. Eine andere beliebte Methode ist, dir einzureden, dass sich deine Situation durch eine Aussage erheblich verbessern würde. Dann heißt es beispielsweise: „Wenn du jetzt mit uns zusammenarbeitest, können wir bei der Staatsanwaltschaft ein gutes Wort für dich einlegen.“ Lass dich davon nicht unter Druck setzen. Natürlich gibt es gesetzliche Grenzen für solche Methoden. Allerdings ist es in der Praxis häufig schwierig, eine unzulässige Täuschung im Nachhinein überhaupt nachzuweisen und sich dagegen zu wehren. Oft steht dann Aussage gegen Aussage. Und meiner Erfahrung nach ist es alles andere als einfach, sich gegen die Darstellung von Polizeibeamten durchzusetzen. Deshalb sollte man sich gar nicht erst auf solche Spielchen einlassen. Mein Rat bleibt immer derselbe: Keine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit deinem Anwalt. Auch dann nicht, wenn jemand besonders freundlich auftritt oder dir das Gefühl gibt, er wolle dir persönlich helfen. Denn selbst Äußerungen, die du vermeintlich im Vertrauen machst, können später für die Ermittlungen und vor Gericht eine Rolle spielen. 4. Die erste Nacht im Polizeigewahrsam ist nicht dein zukünftiges Leben! Gerade Menschen, die zum ersten Mal festgenommen werden, machen einen großen Fehler: Sie glauben, dass die Zelle bei der Polizei ein Vorgeschmack darauf ist, wie sie möglicherweise die nächsten Jahre verbringen müssen. Man sitzt in irgendeinem kahlen Raum, vielleicht mit einer harten Liege, einer Toilette und kaum etwas anderem. Die Zeit vergeht unglaublich langsam. Du weißt nicht, was draußen passiert, hast möglicherweise keinen Kontakt zu deiner Familie und fängst an, dir die schlimmsten Dinge auszumalen. Genau diese Situation kann einen Menschen psychisch enorm unter Druck setzen. Wenn dann noch jemand den Eindruck vermittelt, dass du die nächsten Jahre deines Lebens in solchen Räumen verbringen wirst, kann die Angst schnell überhandnehmen. Aber eines muss dir klar sein: Eine Gewahrsamszelle bei der Polizei ist keine normale Gefängniszelle in einer Justizvollzugsanstalt. Die Unterbringung in einer JVA sieht anders aus. Je nach Anstalt gibt es richtige Betten, Möbel, Möglichkeiten zum Fernsehen und einen geregelten Tagesablauf. Natürlich bleibt Haft eine erhebliche Belastung. Man ist seiner Freiheit beraubt, hat kaum noch Selbstbestimmung und muss sich an Regeln halten, die einem von anderen vorgegeben werden. Niemand sollte sich das schönreden. Aber du solltest dich von den ersten Stunden im Polizeigewahrsam nicht so einschüchtern lassen, dass du aus Angst Dinge sagst, die du später bereust. Und vor allem: Nur weil du gerade in einer Polizeizelle sitzt, bedeutet das noch lange nicht, dass du dort oder in einer JVA die nächsten Jahre verbringen wirst. 5. Wie lange darf die Polizei dich überhaupt festhalten? Hier gibt es eine klare gesetzliche Regelung. Bei einer vorläufigen Festnahme musst du, sofern du nicht vorher freigelassen wirst, unverzüglich und spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden. Es sind also nicht einfach 72 Stunden, in denen die Polizei machen kann, was sie will. Der Richter entscheidet dann, ob du freigelassen wirst oder ob die Voraussetzungen für Untersuchungshaft vorliegen. Für Untersuchungshaft reicht nicht irgendein Verdacht aus. Grundsätzlich muss ein dringender Tatverdacht bestehen. Zusätzlich muss ein gesetzlicher Haftgrund vorliegen, beispielsweise Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Auch die Verhältnismäßigkeit spielt eine Rolle. Und ganz wichtig: Nur weil du festgenommen wurdest, bedeutet das noch lange nicht, dass du automatisch in Untersuchungshaft kommst. Es kann durchaus sein, dass du nach dem richterlichen Termin wieder nach Hause gehen darfst. 6. Untersuchungshaft bedeutet nicht, dass du bis zur Verhandlung eingesperrt bleibst! Sollte der Richter tatsächlich Untersuchungshaft anordnen, ist das natürlich erst einmal ein schwerer Schlag. Aber auch dann ist noch lange nicht alles verloren. Zunächst einmal solltest du dir klarmachen, dass du auch diese Situation überstehen kannst. Du kommst in eine Justizvollzugsanstalt und wirst dort zunächst in der Untersuchungshaft untergebracht. Dein Anwalt sollte sich zu diesem Zeitpunkt bereits mit deinem Fall beschäftigen und möglichst schnell Akteneinsicht beantragen. Denn erst wenn er weiß, welche Beweise tatsächlich gegen dich vorliegen, kann er deine Situation vernünftig einschätzen. Dabei sollte man wissen, dass die Ermittlungsakte am Anfang möglicherweise noch nicht vollständig vorliegt. Bei laufenden Ermittlungen können bestimmte Informationen unter gesetzlichen Voraussetzungen zunächst zurückgehalten werden. Die wesentlichen Informationen, die für die Überprüfung der Haft notwendig sind, müssen der Verteidigung allerdings zugänglich gemacht werden. Sobald dein Anwalt ausreichend Einblick in die Ermittlungen hat, kann er mit dir besprechen, welche Schritte sinnvoll sind. Und jetzt kommt etwas, das viele Erstinhaftierte nicht wissen: Du hast durchaus Chancen, schon vor deiner Gerichtsverhandlung wieder auf freien Fuß zu kommen. Gerade wenn du zum ersten Mal in Haft bist, einen festen Wohnsitz hast, über stabile persönliche Verhältnisse verfügst und keine besonderen Umstände gegen dich sprechen, können die Chancen auf eine Entlassung unter Auflagen gut stehen. Natürlich kommt es immer auf die Schwere der Vorwürfe, die Beweislage und die jeweiligen Haftgründe an. Aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Haftbefehl außer Vollzug setzen zu lassen. Beispielsweise: Du musst dich regelmäßig bei der Polizei melden. Du darfst deinen Wohnort nicht ohne Genehmigung verlassen. Du hinterlegst eine Kaution. Du musst bestimmte Kontaktverbote oder andere gerichtliche Auflagen einhalten. Auch elektronische Überwachungsmaßnahmen kommen in bestimmten rechtlichen Konstellationen vor. Eine Fußfessel ist in Deutschland allerdings keine gewöhnliche Standardlösung zur Entlassung aus der Untersuchungshaft. Dein Anwalt kann außerdem eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde in Betracht ziehen. Es gibt also verschiedene Wege, gegen die weitere Untersuchungshaft vorzugehen. Ich möchte niemandem falsche Hoffnungen machen. Bei schwerwiegenden Straftaten oder einer besonders hohen Fluchtgefahr kann es durchaus schwierig werden. Aber gerade wenn du bisher noch nie in Haft warst, solltest du die Möglichkeit einer Haftverschonung nicht unterschätzen. Es ist durchaus möglich, dass du von draußen auf deine Gerichtsverhandlung warten kannst. 7. Auch in Untersuchungshaft können die Ermittler versuchen, dich zum Reden zu bringen! Ein weiterer Punkt, den viele nicht wissen. Nur weil du bereits in Untersuchungshaft sitzt, bedeutet das nicht, dass die Ermittler mit dir fertig sind. Es kann durchaus passieren, dass du erneut zu einer Vernehmung gebracht wirst. Vielleicht gibt es angeblich neue Erkenntnisse, vielleicht möchte man noch ein paar Dinge klären oder hofft einfach, dass du nach einigen Tagen oder Wochen Haft eher bereit bist, eine Aussage zu machen. Gerade die psychische Belastung der Untersuchungshaft kann dazu führen, dass Menschen irgendwann glauben, sie könnten durch eine Aussage ihre Situation verbessern. Aber auch hier gilt: Besprich zuerst alles mit deinem Anwalt. Du weißt möglicherweise überhaupt nicht, was tatsächlich in den Ermittlungsakten steht. Vielleicht wurden dir Dinge erzählt, die gar nicht stimmen. Vielleicht gibt es angebliche Aussagen von Mitbeschuldigten, deren Inhalt du selbst noch nie gesehen hast. Und vielleicht ist die Beweislage auch ganz anders, als du im Moment glaubst. Deshalb solltest du dich nicht auf irgendwelche Gespräche oder Versprechungen einlassen, ohne vorher mit deinem Verteidiger gesprochen zu haben. Das gilt übrigens auch für vermeintlich beiläufige Gespräche, bei denen dir jemand das Gefühl vermittelt, dass gerade überhaupt keine richtige Vernehmung stattfindet. 8. Die wichtige Sechsmonatsgrenze in der Untersuchungshaft Diesen Punkt möchte ich etwas genauer erklären, weil viele Menschen hier falsche Vorstellungen haben. In Deutschland gibt es bei der Untersuchungshaft eine wichtige Grenze von sechs Monaten. Grundsätzlich sollten die Ermittlungsbehörden das Verfahren so schnell wie möglich vorantreiben. Normalerweise sollte innerhalb dieser sechs Monate bereits einiges passiert sein. Im Idealfall sind die Ermittlungen abgeschlossen, die Anklageschrift liegt vor oder das Verfahren ist bereits entsprechend weit fortgeschritten. Allerdings bedeutet diese Sechsmonatsgrenze nicht, dass zwingend eine Anklageschrift vorliegen oder bereits eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben muss. Das Gesetz erlaubt unter besonderen Voraussetzungen auch eine längere Untersuchungshaft. Beispielsweise dann, wenn die Ermittlungen besonders umfangreich oder schwierig sind. Gerade bei größeren Betäubungsmittelverfahren, bei denen möglicherweise zahlreiche Beschuldigte, große Mengen an Beweismaterial, Kommunikationsdaten oder internationale Ermittlungen eine Rolle spielen, kann sich die Ermittlungsarbeit erheblich in die Länge ziehen. Solche Umstände können eine Verlängerung der Untersuchungshaft rechtfertigen. Hinzu kommt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften teilweise stark überlastet sind. Dadurch entstehen in der Praxis immer wieder erhebliche Verzögerungen. Allerdings ist eine bloße Überlastung der Justiz rechtlich kein ausreichender Grund, jemanden einfach länger in Untersuchungshaft zu halten. Nach sechs Monaten muss die Fortdauer der Untersuchungshaft besonders begründet werden. Grundsätzlich entscheidet dann das Oberlandesgericht darüber, ob sie weiter aufrechterhalten werden darf. Das bedeutet aber leider nicht, dass du nach sechs Monaten automatisch freigelassen wirst. Gerade in umfangreichen Ermittlungsverfahren kann die Untersuchungshaft deutlich länger dauern. Deshalb ist es enorm wichtig, dass dein Anwalt genau darauf achtet, wie die Ermittlungen voranschreiten, welche Verzögerungen entstehen und ob die Voraussetzungen für die weitere Haft tatsächlich noch gegeben sind. Denn auch Untersuchungshaft darf nicht einfach unbegrenzt verlängert werden. 9. Was ich dir zum Schluss mitgeben möchte Eine Festnahme kann dich innerhalb weniger Minuten völlig aus deinem bisherigen Leben reißen. Du weißt nicht, wie es weitergeht, was mit deiner Wohnung passiert, was deine Familie denkt oder wie lange du möglicherweise eingesperrt bleibst. Vielleicht hast du Angst, deinen Job zu verlieren. Vielleicht machst du dir Sorgen um deine Kinder, deine Partnerin oder deine Eltern. Und natürlich schießen einem in solchen Momenten die schlimmsten Gedanken durch den Kopf. Aber genau deshalb ist es so wichtig, nicht in Panik zu geraten. Versuche, ruhig zu bleiben. Lass dich nicht provozieren. Mach keine unüberlegten Aussagen und hole dir so schnell wie möglich einen vernünftigen Strafverteidiger. Vor allem solltest du niemals glauben, dass du durch eine schnelle Aussage automatisch wieder nach Hause kommst. Vielleicht ist die Situation ernst. Vielleicht stehen schwere Vorwürfe im Raum. Aber die ersten Stunden nach einer Festnahme sind nicht der richtige Moment, um aus Angst oder Verzweiflung Entscheidungen zu treffen, die dein gesamtes weiteres Verfahren beeinflussen können. Ich habe selbst erlebt, was es bedeutet, in Haft zu sein. Genau deshalb möchte ich anderen Menschen etwas von dieser Angst nehmen und ihnen gleichzeitig ein paar Dinge mit auf den Weg geben, die wirklich wichtig sind. Eine Verhaftung bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Und Untersuchungshaft ist noch keine Strafe. Egal, wie aussichtslos die Situation im ersten Moment erscheint, es gibt immer noch rechtliche Möglichkeiten, die geprüft werden können. Bewahre einen klaren Kopf, kenne deine Rechte und lass deinen Anwalt seine Arbeit machen. Und vergiss niemals: Du musst nicht dabei helfen, dich selbst zu belasten. Das ist einer der wichtigsten Ratschläge, die ich dir aus eigener Erfahrung mitgeben kann. 10 klick>>>> FESTGENOMMEN - UND JETZT ? <<<<klick
Johnny_tired Posted 6 hours ago Posted 6 hours ago Wow Top Beitrag , sollten sich viele zu Herzen nehmen.
uffuff Posted 1 hour ago Author Posted 1 hour ago ich habe mir vorgenommen in nächster zeit immer mal wieder beiträge zu veröffentlichen in denen ich über dinge berichte die ich über die jahre mitbekommen habe. um euch dabei zu helfen nicht die gleichen fehler zu machen die andere gemacht haben. denn ich finde dass gerade in unsere szene viel zu wenig über solche themen gesprochen wird. ich hoffe dass ihr euch das eine oder andere zu herzen nehmt und ich mit meinen erfahrungen ein bisschen dazu beitragen kann dass ihr auf unangenehme situationen besser vorbereitet seid. als nächstes werde ich einen beitrag zum thema datensicherheit verfassen und darauf eingehen welche möglichkeiten die polizei heutzutage bei der auswertung von daten hat und was ich damals gerne schon gewusst hätte. gebt mir dafür noch ein bisschen zeit. 1 klick>>>> FESTGENOMMEN - UND JETZT ? <<<<klick
KRON Posted 52 minutes ago Posted 52 minutes ago Man sollte noch erwähnen dass man auch in Untersuchungshaft niemals reden sollte, vorallem auch nicht mit Häftlingen. Gibt genug Leute die einem vieles erzählen und die gegenüber verraten dies dann für Strafmilderung ihrerseits. und Geld ist alles im Knast. Mit Geld hast du ein top Leben.
uffuff Posted 22 minutes ago Author Posted 22 minutes ago 35 minutes ago, KRON said: Man sollte noch erwähnen dass man auch in Untersuchungshaft niemals reden sollte, vorallem auch nicht mit Häftlingen. Gibt genug Leute die einem vieles erzählen und die gegenüber verraten dies dann für Strafmilderung ihrerseits. und Geld ist alles im Knast. Mit Geld hast du ein top Leben. was das reden in der u-haft angeht gebe ich dir vollkommen recht. ich habe selbst mitbekommen dass mitgefangene informationen weitergegeben haben um sich dadurch vorteile im eigenen verfahren zu verschaffen. aber dass geld im knast alles ist kann ich aus eigener erfahrung absolut nicht bestätigen. in der u-haft durfte ich beispielsweise nur 70 euro pro woche einkaufen. völlig egal wie viel geld man draußen hatte. und in der strafhaft sieht es finanziell oft noch schlechter aus. wer glaubt dass man sich mit genügend geld einfach beamte bestechen und ein schönes leben machen kann täuscht sich gewaltig. solche fälle kommen zwar vereinzelt vor aber die wenigsten beamten riskieren für ein paar hundert euro ihren job und ihre pension. geld kann einem sicherlich einiges erleichtern aber ein top leben im knast hat man deswegen noch lange nicht. im gegenteil. wenn manche gefangene mitbekommen das du viel geld besitzt kann es ganz leicht zum problem werden. ich werde auf das thema aber demnächst noch mal genauer eingehen und vielleicht eine kleine anleitung mit tipps und tricks schreiben wie man sich im knast am besten verhält und sich den haftalltag so angenehm wie möglich gestalten kann. klick>>>> FESTGENOMMEN - UND JETZT ? <<<<klick
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now