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Hubig legt Gesetzentwurf vor - IP-Adressen sollen drei Monate lang gespeichert werden


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Hubig legt Gesetzentwurf vor - 

IP-Adressen sollen drei Monate lang gespeichert werden

Stand: 21.12.2025 13:10 Uhr

Das Bundesjustizministerium will ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen. Ziel sei eine bessere Bekämpfung von Sexualstraftätern und anderen Kriminellen.

Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hervor, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Zuvor hatte die Bild-Zeitung berichtet.

Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind. Die IP-Adresse ist quasi die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Sie wird vorübergehend vergeben.

Speicherung kann bei Ermittlungen helfen

Die Internetanbieter sollen nun vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, hieß es aus dem Justizministerium. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte Hubig der Bild. Die IP-Adressen-Speicherung könne den Ermittlern entscheidend helfen, so Hubig: "Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist."

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte den Gesetzentwurf, hält die drei Monate für die Speicherung aber für zu kurz. Die dreimonatige Speicherfrist sei "ein Schritt", im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen bei Straftaten und somit längeren Verfahren jedoch oftmals nicht ausreichend, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Sektion Bundespolizei/Zoll in der GdP, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (Archivbild).
Player: videoJan-Peter Bartels, ARD Berlin, über den Gesetzentwurf für eine längere Speicherung von IP-Adressen
5 Min
 
 

Hubig legt Gesetzentwurf vor IP-Adressen sollen drei Monate lang gespeichert werden

Stand: 21.12.2025 13:10 Uhr

Das Bundesjustizministerium will ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen. Ziel sei eine bessere Bekämpfung von Sexualstraftätern und anderen Kriminellen.

Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hervor, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Zuvor hatte die Bild-Zeitung berichtet.

Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind. Die IP-Adresse ist quasi die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Sie wird vorübergehend vergeben.

Sendungsbild
Player: videoJan-Peter Bartels, ARD Berlin, über den Gesetzentwurf für eine längere Speicherung von IP-Adressen
5 Min
 

Speicherung kann bei Ermittlungen helfen

Die Internetanbieter sollen nun vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, hieß es aus dem Justizministerium. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte Hubig der Bild. Die IP-Adressen-Speicherung könne den Ermittlern entscheidend helfen, so Hubig: "Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist."

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte den Gesetzentwurf, hält die drei Monate für die Speicherung aber für zu kurz. Die dreimonatige Speicherfrist sei "ein Schritt", im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen bei Straftaten und somit längeren Verfahren jedoch oftmals nicht ausreichend, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Sektion Bundespolizei/Zoll in der GdP, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

 
Ein Mann benutzt ein Smartphone
Player: audioDatenhändler erhielten sensible Daten aus Zehntausenden Apps
 

Hubig weist Kritik von Datenschützern zurück

Die Regierung begründet die geplante Änderung mit dem Vorgehen gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle. Bislang kämen Täter bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz "viel zu oft davon", so Hubig. "Das wollen wir ändern."

Kritik von Datenschützern, die eine Aushöhlung von Grundrechten befürchten, wies die Ministerin zurück. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe "strikt gewahrt", die Erstellung von "Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen" sei ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf schaffe eine Lösung, die wirksam sei und gleichzeitig die Freiheit im Netz wahre, sagte Hubig.

Kritik von den Grünen

Kritik an dem Vorhaben kam auch von den Grünen im Bundestag. Sie halten die Pläne der Koalition zur Speicherung von IP-Adressen für rechtswidrig und lehnen sie ab. "Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet", sagte der Rechtspolitiker Helge Limburg dem Magazin Stern.

Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, seien von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof gekippt worden, so Limburg. "Anstatt erneut mit dem Kopf gegen dieselbe Wand zu rennen, sollten sich Union und SPD endlich auf wirksame Alternativen besinnen". Die Speicherung sämtlicher Internetverbindungen sei keine angemessene Lösung.

Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag

In der Vergangenheit hatte es bereits eine Regelung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung gegeben, die jedoch wegen rechtlicher Unsicherheiten seit 2017 nicht mehr genutzt wurde. Union und SPD hatten dennoch bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, die Telekommunikationsanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung der IP-Adressen zu verpflichten.

Das entsprechende Papier wurde demnach am Freitag zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien versandt. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.

 

Quelle

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Ich bin nur in einem unter den Namen BullDDoSer a.k.a. Bulli unterwegs!
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Threema

HUZWDPY3

 

  • 4 months later...

22.04.2026

Das Bundeskabinett berät über ein Gesetz, das Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Kritiker befürchten Rückschlüsse auf das Privatleben.

Die Vorratsdatenspeicherung war lange Zeit ein rotes Tuch, nicht nur für Datenschützer, sondern auch für den Europäischen Gerichtshof. Anlasslos und massenhaft Informationen über alle Bürger eines Landes zu sammeln, galt lange Zeit als schwerer Grundrechtseingriff.

2024 hatte das Luxemburger Gericht seine harte Linie aufgeweicht und den Weg für eingeschränkte Speichermodelle frei gemacht. Die will die Bundesregierung nun nutzen und berät an diesem Mittwoch über einen Gesetzentwurf zur sogenannten "IP-Adressspeicherung"...

Weiterlesen unter:   https://www.zdfheute.de/politik/bundesregierung-ip-vorratsdatenspeicherung-100.html

Archive:  https://archive.is/xRqeH

 

 

 

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