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Jobcenter betrügen?


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Du hast ein Vermögensfreibetrag von 15.000€. Aber nur wenn es als Erspartes zählt und nicht als Eingang. Du wirst Probleme bekommen. 

 

Mein Tip: 

Russisch Roulette. Bearbeite die Screenshots mit Paint Gimp oder Photoshop und hoffe drauf, dass das Finanzamt nicht zuschlägt. Die machen 3-4x/Jahr Stichprobenkontrollen.

 

OK hab's noch nie gemacht weil ich einfach nicht so viel hatte^^ aber ist russisch Roulette. 

3 hours ago, Lamborghini said:

Du hast ein Vermögensfreibetrag von 15.000€. Aber nur wenn es als Erspartes zählt und nicht als Eingang. Du wirst Probleme bekommen. 

 

Mein Tip: 

Russisch Roulette. Bearbeite die Screenshots mit Paint Gimp oder Photoshop und hoffe drauf, dass das Finanzamt nicht zuschlägt. Die machen 3-4x/Jahr Stichprobenkontrollen.

 

Bei mir hat's bis jetzt immer geklappt.

Danke für den tipp mit dem bearbeitungsprogramm!

 

Ne bei mir kamen ca 5000 durvh Einzahlungen und 7000 durch sportwetten gewinne auf mein konto und ca 1500 von Freunden,paypal etc bin glaub noch wejt entfernt von einer Untersuchung des finanzamtes

36 minutes ago, Weisswein_trocken said:

Danke für den tipp mit dem bearbeitungsprogramm!

 

Ne bei mir kamen ca 5000 durvh Einzahlungen und 7000 durch sportwetten gewinne auf mein konto und ca 1500 von Freunden,paypal etc bin glaub noch wejt entfernt von einer Untersuchung des finanzamtes

Kann das Amt nicht seit paar Jahren selber sich Auskünfte Einholen ?

15 minutes ago, Bussfahrer said:

Kann das Amt nicht seit paar Jahren selber sich Auskünfte Einholen ?

Ja sie können per datenabfrage abfragen wo du Konten hast (paypal, n26, lokale banken, online Banken alles) sie sehen dadurch schließlich wo du überall konten hast aber sie sehen nicht dein banksaldo. Glaub nur das nötigste iban, kontonr und wann das konto eröffnet wurde (soweit ivh weiß sehen sie sogar bank konten die du geschlossen hast)

4 hours ago, Weisswein_trocken said:

Ja sie können per datenabfrage abfragen wo du Konten hast (paypal, n26, lokale banken, online Banken alles) sie sehen dadurch schließlich wo du überall konten hast aber sie sehen nicht dein banksaldo. Glaub nur das nötigste iban, kontonr und wann das konto eröffnet wurde (soweit ivh weiß sehen sie sogar bank konten die du geschlossen hast)

Gut zu wissen

19 hours ago, Weisswein_trocken said:

Danke für den tipp mit dem bearbeitungsprogramm!

 

Ne bei mir kamen ca 5000 durvh Einzahlungen und 7000 durch sportwetten gewinne auf mein konto und ca 1500 von Freunden,paypal etc bin glaub noch wejt entfernt von einer Untersuchung des finanzamtes

Die machen das zufällig. Mehrmals im Jahr. Das hat nichts mit dem Betrag zu tun.

 

Der Vermögensfreibetrag ist einfach das, was quasi als Anlage auf dem Konto sein darf. Als Anlage.

4 hours ago, Lamborghini said:

Die machen das zufällig. Mehrmals im Jahr. Das hat nichts mit dem Betrag zu tun.

 

Der Vermögensfreibetrag ist einfach das, was quasi als Anlage auf dem Konto sein darf. Als Anlage.

Bro hab immer zwisvhen 0-500 drauf 

On 4.6.2026 at 13:15, Weisswein_trocken said:

Danke für die schnellen antworten jungs. Bis jetzt habe ich ein screenshot von meinen online banking geschickt wo man name und Saldo sieht (mehr nicht. Novh nichts gefälschtes) 😂 und es kam Nichts mehr! Die sind so blöd unglaublich. Die wollten explizit die Kontoauszüge 

Dabei war der Wortlaut iwie:  ,,wir brauchen lückenlose Kontoauszüge vom 01.02 - 30.04 (keine Screenshots!) es muss zu sehen sein Kontoinhaber, Kontonummer und banksaldo!. Die bank ist verpflichtet ihnen 1 mal im Monat einen Kontoauszug zur Verfügung zu stellen"

 

Und es ging glaube trotzdem durch da auf dem Screenshot name,kontoinhaber und saldo zu sehen ist 😂😂😂😛

 

Falls sie doch nochmal ankommen sollten. werde ich die pdf s fälschen! (Und sie ausdrucken mit low Qualität und per post svhicken! Welche Programme habt ihr zum fälschen genommen?? Falls sie doch noch ankommen sollen?.

 

Mfg

 

Weisswein_trocken

da wird ihnen geholfen!! online photoshop umsonst

██████▐▓▐▒▌►ꞬꝪꞆ∙Ȿụff∙ḎꜭꟘ╠╣◄▐▒▌▓▌██████

  • 2 weeks later...
  • 3 months later...
  • 2 weeks later...
On 3.10.2026 at 20:55, Weisswein_trocken said:

Kleines Update:

 

Erfolgreich gefälscht! Keine Konsequenzen bekommen!

Wirklich? Dachte die würden sich selbst nochmal absichern oder Einsicht anfordern etc

  • 2 weeks later...

Sollte aber bedarf bestehen sind natürlich alles Kontoauszüge jeglicher Bank gerne gesehen, ich mache es diskret weil ich weiß für viele ist es RL. Ich mache das seit Jahren Berlin, Bayern und Hamburg gemacht. Die Panik ist natürlich berechtigt aber glaubt nicht allem. Kleiner Kontext. Die Leute kriegen eure Docs natürlich ausgedruckt und die schauen kurz rüber und denken sich wow armer Mensch. Dann schaut eine 2.te Stelle drüber und findet genau das gleiche wenn sie gut gemacht sind deshalb brauche ich persönlich je nach dem 2-3 Tage weil ich dann Geschäfte mit den richtigen Daten raus suche und den richtigen Abbuchungsdaten. Der letzte aus HH hatte keinerlei Daten also muss ich sie mir beschaffen um es stimmig zu machen. Glaubt nicht alles so eine Software wird bestimmt mal eingeführt aber nicht Heute nicht Morgen und auch nicht 2027. Ich habe da meine Quellen und mache es für Menschen im näheren Umfeld. Niemals würde ich sowas in Gefahr bringen. Stay Safe Mädels und Jungs 

On 16.10.2026 at 13:05, Berbatov said:

Wirklich? Dachte die würden sich selbst nochmal absichern oder Einsicht anfordern etc

Ne kam nichts mehr. Konnte sogar mehrere Überweisungen im wert von 500,500,200, und glaube 150 euro (offensichtlich von sportwettenseiten überwiesen so ändern das es nach ebay Kleinanzeigen Verkäufen aussah.) und es gibt ne regelung wenn du z.b ein Fahrrad für 3000 euro gekauft hast und es für 2500 euro weiter verkaufst können die nivhts machen weil du kein gewinn daran verdient hast. Nachweise über erwerb des "fahrrad kaufs" wollten sie nicht wie z.b ne Rechnung.

 

Hier noch ein ausschnitt von KI:

Das Jobcenter darf den Verkaufserlös Ihres Fahrrades aus einem ganz einfachen Grund nicht anrechnen: Es handelt sich hierbei um eine reine Vermögensumwandlung (Substanzumrechnung) und nicht um die Erzielung von neuem Einkommen.

Da Sie das Fahrrad mit Verlust verkauft haben, ist Ihnen kein finanzieller Zuwachs entstanden. Hier ist die detaillierte rechtliche und logische Erklärung, warum das Jobcenter Ihnen keinen Cent vom Bürgergeld abziehen darf:

 

1. Der Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen

 

Im Bürgergeld-Recht (SGB II) wird strikt zwischen Einkommen und Vermögen unterschieden:

• Einkommen ist alles, was Sie während des Leistungsbezugs wertmäßig dazu erhalten (Zuflussprinzip).

• Vermögen ist das, was Sie vor oder während des Bezugs bereits besitzen. Ein Fahrrad gehört zu Ihrem Schonvermögen bzw. zu Ihren persönlichen Gegenständen (Hausrat).

 

2. Das Prinzip der Vermögensumwandlung

 

Wenn Sie einen Gegenstand verkaufen, der Ihnen bereits gehört, fließt Ihnen kein neues Geld zu. Sie tauschen lediglich einen Sachwert gegen einen Geldwert.

• Vor dem Verkauf hatten Sie ein Fahrrad im Wert von (Gebrauchtwert) Euro.

• Nach dem Verkauf haben Sie stattdessen 2.500 Euro in bar oder auf dem Konto.

• Ihr Gesamtwert an Besitz hat sich dadurch nicht erhöht. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass eine solche Umschichtung von Vermögen kein anrechenbares Einkommen darstellt.

 

3. Der Verlust schließt einen Gewinn aus

 

Da Sie das Fahrrad für 3.000 Euro gekauft und für 2.500 Euro verkauft haben, haben Sie einen Verlust von 500 Euro gemacht.

• Ein anrechenbares Einkommen bei Verkäufen könnte rechtlich überhaupt erst dann geprüft werden, wenn Sie einen Gewinn erzielt hätten (wenn Sie das Rad z. B. für 3.500 Euro verkauft hätten).

• Da kein Gewinn vorliegt, gibt es schlichtweg keinen "Zuwachs", den das Jobcenter anrechnen könnte.

 

4. Was Sie dennoch beachten müssen (Wichtige Ausnahmen)

 

Das Jobcenter darf den Erlös zwar nicht anrechnen, aber es gibt zwei Fallstricke, auf die Sie achten müssen:

• Der Freibetrag für Vermögen: Die 2.500 Euro auf Ihrem Konto sind nun flüssiges Vermögen. Zusammen mit Ihren restlichen Ersparnissen dürfen Sie das gesetzliche Schonvermögen beim Bürgergeld (im Regelfall 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft nach der Karenzzeit) nicht überschreiten.

• Kein gewerblicher Handel: Der Verkauf muss ein privates Alltagsgeschäft sein. Wenn Sie regelmäßig Fahrräder kaufen und verkaufen, um damit systematisch Geld zu verdienen, stuft das Jobcenter dies als (neben-)berufliche selbstständige Tätigkeit ein. Bei einem einmaligen Verkauf Ihres privaten Rades ist das jedoch absolut kein Problem.

 

Empfehlung für die Praxis

 

Falls das Geld auf Ihr Bankkonto überwiesen wurde, wird das Jobcenter beim nächsten Weiterbewilligungsantrag oder beim automatischen Datenabgleich nach der Herkunft der 2.500 Euro fragen.

 

Mfg

Weisswein_trocken

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