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Sachsen plant radikales Überwachungs-Upgrade seiner Polizei


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Sachsen plant radikales Überwachungs-Upgrade seiner Polizei

07.06.2026 
Sachsen vor dem Überwachungs-Upgrade mit Staatstrojaner und Gesichtserkennung

Mehr Macht für die sächsische Polizei

 

Die Landesregierung Sachsen arbeitet zu dieser Zeit an einer Gesetzesänderung die den Einsatz von hochentwickelten technischen Mitteln bei der Polizei massiv ausweiten soll. Die geplante Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) erlaubt in der Zukunft das Hacken von Smartphones, automatische Gesichtserkennung und den Einsatz von KI-gestützten Analysen. Diese Maßnahmen sollen laut den Regierungsparteien CDU, SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eingeführt werden. Bürgerrechtler kritisieren die Pläne scharf, jedoch im Landtag entsteht eine Mehrheitsmeinung für diese Maßnahmen.

 

Quellen-Telekommunikationsüberwachung soll massiv ausgeweitet werden

 

Ein zentraler Punkt ist die Einleitung der sogenannten Quellen-TKÜ. Die Polizei will somit auf die verschlüsselten Kommunikationen der Nutzer zugreifen können. Das bedeutet · dass bei Verdacht die Behörde Schadsoftware auf Smartphones installieren kann · um die Kommunikation unmittelbar an der Quelle zu beaufsichtigen. Kritiker warnen vor einem tiefgreifenden Eingriff in die Privatsphäre. Die Ableger des Gesetzes fordern, Sicherheitslücken offen zu halten was die allgemeine IT-Sicherheit gefährden würde. Die Gefahr besteht – dass die Bürger von Sachsen dadurch anfälliger für Cyberangriffe werden.

 

Gesichtserkennung, Videoanalyse und biometrische Überwachung

 

Weiterhin plant Sachsen den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung und Stimmidentifikation im Internet und in öffentlichen Räumen. Eine KI soll verdächtiges Verhalten identifizieren und Personen identifizieren. Für die Innenbehörden ist die Live-Gesichtserkennung ein Werkzeug gegen Terroristen. Betroffene Bürgerrechtsinitiatieven sehen darin eine schleichende Einführung biometrischer Flächenerfassung. Auch die europäische KI-Verordnung könnte an diesem Ort Konflikte führen zu, doch die Regierungsfraktionen verbleiben bei den Plänen.

 

Keine Software von Palantir, dennoch eigene Analyseplattformen

 

Bei der automatisierten Datenanalyse verzichtet Sachsen auf die Nutzung der bekannten Software des US-Unternehmens Palantir. Stattdessen soll eine hausinterne Plattform zum Einsatz kommen welche die Daten der Polizei verknüpfen und analysieren kann. Es ist vorgesehen – bei bestimmten Voraussetzungen selbstlernende Systeme zu nutzen. Obwohl im Gesetz geregelt ist, dass die Entscheidungsprozesse nachvollziehbar sein müssen, kritisieren Datenschützer, dass komplexe KI-Systeme nicht vollständig durchsichtig sind. Die Regelung erscheint ihnen eher symbolisch.

 

Erweiterte Überwachung im Straßenverkehr und in Privatwohnungen

 

Auch die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen soll ausgeweitet werden. Künftig reicht ein Verdacht auf grenzüberschreitende Straftaten aus um Fahrzeuge zu erfassen. Da Sachsen nahe Polen und Tschechien liegt, könnten diese Maßnahmen breit angewandt werden. Außerdem ist der Einsatz von Bodycams in Wohnungen geplant was für Kritiker einen weiteren Eingriff in die Privatsphäre bedeutet.

 

Zwiespalt innerhalb des Bündnisses Sahra Wagenknecht

 

Das Bündnis BSW sorgte schon zuvor mit kritischen Äußerungen zur Überwachung für Aufsehen. Im Wahlkampf warf man Bürgerrechten vor, durch totale Überwachung „grenzenlos durchleuchtet“ zu werden. Ironischerweise unterstützt das BSW nunmehr akkurat jene Maßnahmen die es im Voraus scharf kritisierte. Innerhalb der Fraktion gibt es Widerstand gegen den Überwachungswunsch, doch die Mehrheit stimmt dem Paket zu. Bemerkenswert ist: Das BSW die Nutzung von Elektroschockern (Tasern) für die Polizei stoppen konnte.

 

Bürgerrechtler warnen vor schwerwiegenden Folgen

 

Vertreter zivilgesellschaftlicher Gruppen sprechen von einem „Desaster“. Sie kritisieren den Einsatz der Quellen-TKÜ, automatisierter Verhaltensanalysen und biometrischer Gesichtserkennung in Sachsen. Nach Einschätzung der Kritiker öffnen diese Techniken Tür und Tor für zukünftige Überwachungsmaßnahmen. Sie mahnen – dass die aktuellen Befugnisse künftig ebenfalls in anderen Ländern mit weniger Schutzmechanismen genutzt werden könnten.

 

Schneller Zeitplan für die Verabschiedung

 

Der Gesetzesprozess läuft schnell. Schon am 11. Juni berät der Innenausschuss über den Änderungsantrag. Eine endgültige Entscheidung ist für den 24. Juni im Landtag geplant. Als Grund gilt ein Gerichtsurteil, das den bisherigen Polizeigesetz-Abschnitt nur bis Ende Juni gültig macht. Sachsen könnte folglich in Kürze eine der digital am stärksten Überwachungsstaaten Deutschlands sein.

 

Quelle

Bulli. Sig.png

Ich bin nur in einem Forum unter den Namen BullDDoSer a.k.a. Bulli

(beleidigung wurde gelöscht)

3 minutes ago, Gynaria said:

Grandios ! 

Bedeutet im Endeffekt einfach noch mehr Skills in Sachen OPSEC zu erlernen :)

Besser kann ich es nicht ausdrücken mein Freund!:classic_smile:

LG

Bulli

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(beleidigung wurde gelöscht)

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