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Fernandez started following Markt.de Accounts gesucht (Ewhoring)
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Grüße euch bin noch relativ frisch hier Suche Ewhoring Accounts (Markt.de, Quoka usw.) falls Jemand weiß woher ich diese Bekommen kann würde ich eine kleines Geschenk her geben 🫡
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Umgehen wird sehr schwer werden. Man kann sie halt einfach machen mit Vics, manche kann man auch faken sodass man custom Namen hat. Oder die Königsklasse: Vic mit Fake ID ausstatten (so wie @ LUX-ID sie anbietet) und dann KYC durchführen. Sonst gern für jegliche KYC Anfragen bei mir melden (und nein ich werde dir nicht erklären wie ich irgendetwas durchführe, dafür kannst du meinen Service in Anspruch nehmen) :) LG DerFahrer
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Das ist zu allgemein gehalten. Müsstest schon mehr Infos geben welches KYC genau du meinst.
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Okay9911 started following Kyc Verifikation
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Wer kennt sich mit Kyc aus und weiß wie man sie umgeht ganz genau bitte keine Timewaster
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Nicht so ganz. Wenn ein Kennzeichen gestohlen oder verloren wurde muss der Halter des Fahrzeuges eine eidestaatliche Versicherung bei der Zulassungsstelle abgeben und bei Bedarf die Verlustanzeige der Polizei und ein neues Wunschkennzeichen aussuchen, da das alte (verlorene) für 10 Jahre gesperrt wird.
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☢####Premium Heroin Beste Qualität und beste Preis#####☢
pueblo81 replied to DrugCenter2.0's topic in Drogen
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MisserY started following HansMeiser90
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Grüß dich ich hätte Interesse
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Ne kam nichts mehr. Konnte sogar mehrere Überweisungen im wert von 500,500,200, und glaube 150 euro (offensichtlich von sportwettenseiten überwiesen so ändern das es nach ebay Kleinanzeigen Verkäufen aussah.) und es gibt ne regelung wenn du z.b ein Fahrrad für 3000 euro gekauft hast und es für 2500 euro weiter verkaufst können die nivhts machen weil du kein gewinn daran verdient hast. Nachweise über erwerb des "fahrrad kaufs" wollten sie nicht wie z.b ne Rechnung. Hier noch ein ausschnitt von KI: Das Jobcenter darf den Verkaufserlös Ihres Fahrrades aus einem ganz einfachen Grund nicht anrechnen: Es handelt sich hierbei um eine reine Vermögensumwandlung (Substanzumrechnung) und nicht um die Erzielung von neuem Einkommen. Da Sie das Fahrrad mit Verlust verkauft haben, ist Ihnen kein finanzieller Zuwachs entstanden. Hier ist die detaillierte rechtliche und logische Erklärung, warum das Jobcenter Ihnen keinen Cent vom Bürgergeld abziehen darf: 1. Der Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen Im Bürgergeld-Recht (SGB II) wird strikt zwischen Einkommen und Vermögen unterschieden: • Einkommen ist alles, was Sie während des Leistungsbezugs wertmäßig dazu erhalten (Zuflussprinzip). • Vermögen ist das, was Sie vor oder während des Bezugs bereits besitzen. Ein Fahrrad gehört zu Ihrem Schonvermögen bzw. zu Ihren persönlichen Gegenständen (Hausrat). 2. Das Prinzip der Vermögensumwandlung Wenn Sie einen Gegenstand verkaufen, der Ihnen bereits gehört, fließt Ihnen kein neues Geld zu. Sie tauschen lediglich einen Sachwert gegen einen Geldwert. • Vor dem Verkauf hatten Sie ein Fahrrad im Wert von (Gebrauchtwert) Euro. • Nach dem Verkauf haben Sie stattdessen 2.500 Euro in bar oder auf dem Konto. • Ihr Gesamtwert an Besitz hat sich dadurch nicht erhöht. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass eine solche Umschichtung von Vermögen kein anrechenbares Einkommen darstellt. 3. Der Verlust schließt einen Gewinn aus Da Sie das Fahrrad für 3.000 Euro gekauft und für 2.500 Euro verkauft haben, haben Sie einen Verlust von 500 Euro gemacht. • Ein anrechenbares Einkommen bei Verkäufen könnte rechtlich überhaupt erst dann geprüft werden, wenn Sie einen Gewinn erzielt hätten (wenn Sie das Rad z. B. für 3.500 Euro verkauft hätten). • Da kein Gewinn vorliegt, gibt es schlichtweg keinen "Zuwachs", den das Jobcenter anrechnen könnte. 4. Was Sie dennoch beachten müssen (Wichtige Ausnahmen) Das Jobcenter darf den Erlös zwar nicht anrechnen, aber es gibt zwei Fallstricke, auf die Sie achten müssen: • Der Freibetrag für Vermögen: Die 2.500 Euro auf Ihrem Konto sind nun flüssiges Vermögen. Zusammen mit Ihren restlichen Ersparnissen dürfen Sie das gesetzliche Schonvermögen beim Bürgergeld (im Regelfall 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft nach der Karenzzeit) nicht überschreiten. • Kein gewerblicher Handel: Der Verkauf muss ein privates Alltagsgeschäft sein. Wenn Sie regelmäßig Fahrräder kaufen und verkaufen, um damit systematisch Geld zu verdienen, stuft das Jobcenter dies als (neben-)berufliche selbstständige Tätigkeit ein. Bei einem einmaligen Verkauf Ihres privaten Rades ist das jedoch absolut kein Problem. Empfehlung für die Praxis Falls das Geld auf Ihr Bankkonto überwiesen wurde, wird das Jobcenter beim nächsten Weiterbewilligungsantrag oder beim automatischen Datenabgleich nach der Herkunft der 2.500 Euro fragen. Mfg Weisswein_trocken
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