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Achtung Leute seit einigen Tagen wurde mein Account au ***** wegen angeblichen Multi Acounts (was definitiv nicht stimmt) gebannt ohne jegliche Vorwarnung oder der gleichen. Lg Saul3 likes
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Rauschgiftfahnder packt aus „Ein Gramm für unter 70 Euro“: Top-Ermittler über Kokain-Schwemme in Deutschland US-Präsident Trump geht massiv gegen Drogenkartelle in Kolumbien und Venezuela vor. Was bedeutet das für den deutschen Kokain-Markt? FOCUS online sprach mit Markus Neueder, Chef des Rauschgift-Dezernats beim Landeskriminalamt Bayern. Markus Neueder, 53, leitet das Rauschgift-Dezernat beim Landeskriminalamt (LKA) Bayern. Hier erklärt der Kriminaldirektor die neuesten Entwicklungen auf dem Drogenmarkt in Deutschland. Dabei spricht er offen über Preise für Kokain, Schmuggelrouten und einen möglichen Drogenkrieg hierzulande. Natürlich auch über die Folgen der harten Drogenpolitik von US-Präsident Trump. FOCUS online: Herr Neueder, wie wird sich das harte Vorgehen der US-Regierung gegen Drogenkartelle in Venezuela und Kolumbien auf den Kokain-Markt in Europa und insbesondere Deutschland auswirken? Markus Neueder: Die Rolle von Venezuela in Bezug auf Kokain beschränkt sich nach Kenntnislage des Bayerischen Landeskriminalamtes ganz überwiegend auf die eines Transitlands. Venezuela wird als Drehkreuz des internationalen Kokainhandels genutzt, indem Kokain insbesondere aus Kolumbien in das Land eingeführt und dort auf Schiffe verladen wird, die dann nordamerikanische oder europäische Häfen ansteuern. Der eigene Anteil Venezuelas an der Kokainproduktion ist nach unseren Kenntnissen hingegen gering. Das mit Abstand meiste Kokain stammt nach wie vor aus Kolumbien. Von Kolumbien geht also die größte Gefahr aus? Neueder: Kolumbien als weltgrößter Kokainproduzent ist von enormer Wichtigkeit. Eine erzwungene Reduktion der dortigen Anbauflächen dürfte einen nachhaltigen Effekt auch in Europa verursachen. Was Venezuela angeht, müssen wir uns weniger Sorgen machen? Neueder: Die Erfahrung zeigt, dass Drogenkartelle hochflexibel agieren und in der Lage sind, schnell auf geänderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Den möglicherweise erschwerten Schmuggelbedingungen in Venezuela wird voraussichtlich mit Ausweichbewegungen seitens der Kartelle begegnet werden. Sehen Sie die Gefahr, dass sich Schmuggelrouten besonders bei Kokain weiter in Richtung Europa verlagern? Neueder: Europa stellt einen sehr lukrativen Markt für Kokain dar. Die Straßenverkaufspreise sind hoch, zugleich bietet Europa viele Konsumenten. Folglich liegen die Gewinnmargen weit über denen von Nordamerika. Wir beim LKA Bayern gehen davon aus, dass die Bedeutung Europas für die Kartelle mittelfristig eher zu- als abnehmen wird. Schon jetzt erlebt Europa laut Bundeskriminalamt eine regelrechte Kokainschwemme. Welche Entwicklung erwarten Sie – auch durch die veränderte Lage in der Karibik? Neueder: Diese Kokainschwemme stellen wir bereits seit mehreren Jahren fest. Das in Südamerika produzierte Kokain wird weiterhin seinen Weg nach Europa finden. Die Bedeutung Europas ist für die Kartelle inzwischen zu groß; eine Abkehr von diesem Absatzmarkt ist nicht zu erwarten. Sofern Venezuela seinen Status als Drehscheibe verliert – was aktuell noch nicht mit Gewissheit prognostiziert werden kann –, werden aller Voraussicht nach Häfen anderer Länder die Lücke schon sehr bald schließen. An Alternativen mangelt es angesichts der Vielzahl an geeigneten Häfen in Brasilien, Kolumbien, Ecuador oder Peru nicht. Im Ergebnis gehen wir nicht davon aus, dass im Zuge jüngster Entwicklungen in Venezuela nachhaltige Änderungen die Verfügbarkeit von Kokain betreffend in Europa eintreten werden. Schwer bewaffnete Polizisten sichern während einer Pressekonferenz in Hamburg Päckchen mit sichergestelltem Kokain dpa Wie ist die aktuelle Marktlage bei Kokain in Deutschland? Was kostet der Stoff? Neueder: Die Straßenhandelspreise in Deutschland im Zusammenhang mit Kokain erlebten zuletzt im Jahr 2022 eine Steigerung. Seit 2023 sinken die Preise jährlich. Im Jahr 2025 kam es zu einem deutlichen Preisschwund; der Grammpreis unterschritt die 70-Euro-Grenze. Eine ganz ähnliche Entwicklung ist beim Großhandel zu beobachten: Hier sind die Kilopreise innerhalb der letzten beiden Jahre deutlich gefallen. Diese Entwicklung lässt den Rückschluss auf ein real existierendes Überangebot von Kokain in Deutschland zu. Beobachten Sie diese Entwicklung auch in Bayern? Neueder: In Bayern wird durch das LKA eine weithin identische Entwicklung registriert. In der Vergangenheit lag im Freistaat der durchschnittliche Grammpreis stabil bei über 88 Euro. Im Jahr 2023 sank der Preis erstmals unter 85 Euro und für das Jahr 2024 wurde ein regelrechter Preisrutsch auf 74,40 Euro registriert. 2025 betrug der Straßenverkaufspreis im Durchschnitt weniger als 70 Euro. Gibt es dafür eine Erklärung? Neueder: Ein in diesem Zusammenhang erwähnenswertes Phänomen stellt der Rauschgift-Onlinehandel dar, über den eine zunehmend große Anzahl von Konsumenten Rauschgift respektive Kokain bezieht. Auf diesen virtuellen Märkten können Käufer Kokain nicht nur zu günstigeren Preisen beziehen, sondern erhalten auch tendenziell „bessere“ Ware mit einem höheren Wirkstoffgehalt als beim Straßenhändler. Der Haken an der Sache? Neueder: Diese Vorteile bezahlen die Käufer mit der Herausgabe persönlicher Daten wie beispielsweise IP- oder Lieferadressen, Kontodaten etc. Die Polizei erhält im Rahmen der Ermittlungsverfahren häufig Zugang zu diesen Daten und kann anschließend die Käufer identifizieren bzw. weitere Strafverfahren eröffnen. Mit fortlaufenden Ermittlungserfolgen, die hohe Haftstrafen zur Folge haben, können wir regelmäßig belegen, dass weder das Clear- noch das Darknet Dealer bzw. Käufer vor der Strafverfolgung bewahren. Welche „Anlaufstationen“ für Kokain in Europa nutzten die Drogenschmuggler zuletzt, wie ist das Kokain getarnt und wie erfolgt der Vertrieb? Neueder: Der mit Abstand größte Anteil des in Europa eintreffenden Kokains wird im Rahmen des internationalen Warenverkehrs über die Nordseehäfen eingeführt, jedoch zeigen die Maßnahmen von Polizei und Zoll inzwischen Wirkung und lassen Ausweichbewegungen bei den Schmuggelrouten erkennen. Die Bedeutung der am Atlantik und Mittelmeer gelegenen Seehäfen nimmt folglich zu. Auch setzen kriminelle Gruppierungen vermehrt auf Modi Operandi wie „Drop on/Drop off“, also die Abholung der mit GPS-Sender versehenen Ladungen mittels Schnellbooten, das Einbringen von Kokain in sogenannte Seekästen oder eine chemische Vermischung des Kokains mit Kohle, Kunststoffen oder Bekleidung mit anschließender Extraktion in speziellen Laboren in Europa. Innerhalb Europas wird das Kokain häufig mit professionellen Schmuggelfahrzeugen in die jeweiligen Zielländer transportiert. Es wird angenommen, dass inzwischen bis zu 40.000 solcher speziell präparierten Fahrzeuge auf Europas Straßen im Einsatz sind. Deutschland wird seit einiger Zeit von Kokain überschwemmt, warnen Experten dpa Bei Drogenkriminalität ist oft von der sogenannten „Mocro-Mafia“ die Rede, gerade in Nordrhein-Westfalen. Glauben Sie, dass Deutschland immer mehr zum Schauplatz eines Drogenkriegs mafiaähnlicher Gruppen wird? Neueder: Bayern gilt grundsätzlich als sicheres Bundesland. Dem unbenommen, stellen wir bei Durchsuchungs- oder Kontrollmaßnahmen fest, dass sowohl das Vorhandensein von Waffen und gefährlichen Gegenständen als auch Gewalt gegen Polizeibeamte weiter zunimmt. Derartige Eskalationen können nur dann verhindert werden, wenn der Verfolgungsdruck durch die Sicherheitsbehörden unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten weiter verstärkt wird. Der geplante Anlauf der Bundesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch Telekommunikationsdienstleister wie auch die Forderungen aus der Politik zur Rückabwicklung der Teillegalisierung von Cannabis sind unseres Erachtens in diesem Kontext unbedingt notwendige Entwicklungen. Im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Rauschgiftkriminalität stehen wir im engen Austausch mit allen nationalen wie internationalen Partnern. Wer nimmt eigentlich Kokain? Gilt es noch als Statussymbol der Oberschicht oder zieht sich der Konsum mittlerweile quer durch alle sozialen Schichten? Neueder: Der in Deutschland über Jahrzehnte hinweg geltende Status von Kokain als Droge für Besserverdiener und Leistungsträger ist längst überholt. Nicht zuletzt wegen der hohen Verfügbarkeit und des Preisschwunds hat sich das Image von Kokain in unserer Gesellschaft grundlegend gewandelt. Kokain als Stimulanz hält inzwischen Einzug in allen Gesellschaftsschichten. Darüber hinaus wird Kokain zunehmend von jungen Menschen im Zuge des Nachtlebens konsumiert. Warum ist das so? Neueder: Der Trend, wonach das aus pflanzlichen Bestandteilen gewonnene Naturprodukt Kokain als Gegenentwurf zu den rein synthetischen und somit wenig vertrauenswürdigen Stimulanzen wie Amfetamin, Metamfetamin oder diversen Neuen psychoaktiven Stoffen, kurz NpS, wahrgenommen wird, gewinnt spürbar an Bedeutung. Hierbei handelt es sich jedoch um einen weit verbreiteten Irrtum, da das halbsynthetisch gewonnene Kokain diverse chemische Verfahren durchläuft bis es konsumfertig seine Abnehmer erreicht. Von einem „reinen Naturprodukt“ kann daher nicht die Rede sein, eine auch nur im Ansatz bestehende Relativierung der Gefährlichkeit dieses hochpotenten Rauschgiftes sowohl hinsichtlich physischer als auch psychischer Auswirkungen und Abhängigkeiten ist völlig falsch und dazu unverantwortlich. Quelle2 likes
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Liebe Kollegen und Kolleginnen. Aus gegebenem Anlass möchte ich euch vor c-state.to, einem Klon des hiesigen Forums, warnen. Ein user ist auf den Klon reingefallen und hat sich auf c-state.to eingeloggt und sein Account wurde - nach seinen Angaben - übernommen, er kann sich mit seinem Passwort hier im Forum nicht mehr einloggen. Die Domain von c-state.to (Stand heute, 08.01.2026) ist 4 Tage alt, siehe screenshot. https://ibb.co/FLmqFm9Q Die Einloggseite sieht dem hiesigen Forum sehr ähnlich. https://ibb.co/bMyjH1mT Bitte passt auf, auf welcher Seite ihr euch einloggt. Lieben Gruß Independence.2 likes
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Geehrte cstate Community, Mein Name ist XanDoX, möchte mich hier einmal kurz - neu vorstellen...vielleicht kennen mich ein paar "alte-Hasen" noch von CM, Darknet Marktplätzen und TG von damals.... Habe dort hauptsächlich Medikamente / BTM verkauft unter dem User-Name "PillenPate" & möchte wieder neu einsteigen. Ich werde hauptsächlich: Medikamente, Weed und klassische BTM verkaufen - das ganze Step by Step, wobei dann auch das Sortiment erweitert wird! Das ganze befindet sich alles wieder im Neuaufbau & vielleicht kennt mich, der ein, oder andere hier zufällig noch, ansonsten hoffe ich auf gutes gelingen... Ich würde mich sehr freuen, hier Fuß-fassen zu können & freue mich schon auf baldige Verkäufe und Käufe. Selbstverständlich, werde ich, sobald alles bereit ist direkt loslegen, was so ca. 1-2 Wochen dauern wird! In diesem Sinne auf gutes gelingen und, wie schon erwähnt, vielleicht kennt mich ja noch jemand von früher Also, bleibt gespannt, denn die nächsten Tage, werde ich meinen kleinen Shop für euch eröffnen und möchte, um wieder in Routine zu kommen, Schritt-für-Schritt alles erstellen / hochladen - proofen etc. Ich wünsche euch was, euer XanDoX aka ehemals "Pillen Pate"2 likes
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Yoyo, Also Benzos kommen Ende kommender Anfang übernächster Woche rein. Diazepam Alprazolam Lorazepam Etizolam Flualprazolam & zu guter letzt - Bromazepam LG, XanDoX2 likes
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Herzlich willkommen bei uns.🙂 @ XanDoX2 likes
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Oh, okay danke für die Info, sorry werde asap alles hochladen. Dachte, dass auch das ein prood ist, aber gut hast ja recht. Danke2 likes
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@ XanDoX Du hast einen alten proof aus einem nicht mehr existierenden Forum hochgeladen. Aus unser Regelwerk §11.1 - Beweise bei Warenverkauf: Bei Warenverkauf ist ein Beweisbild mit Name, Datum und Board anzugeben. https://cstate.to/topic/5-forumregelwerk/ Dein Forennick, aktuelles Datum und cstate.to. Vielen Dank.2 likes
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Klar, da hast du recht. Aber nachlaufen würde ich es jetzt nicht nennen da es ja immer, ausbezahlt wird, dauert halt n bisschen. Warum heult keiner von den großen rum, wie @ DRUGSFACTORY @ elpedrero? Ich denke mal, die Jungs haben größere Beträge im TH liegen, ohne sich einen Stress zu machen, weil sie wissen das es ausbezahlt wird, und was es heißt jemandem auf den keks zu gehen während man viel zutun hat. Ist doch alles cool. Aber wer hier sofort auf sein cash angewiesen ist, sollte es lieber seinlassen und sich erstmal ein geregeltes und konstantes Einkommen, im vorm einer Arbeit aufbauen. Dann gibts auch keine struggles wegen paar 100€ im TH auf die man warten muss :)) Ihr müsst euch erstmal von grund auf absichern, bevor ihr euch in diese Welt stürzt, erwartet niemals das alles nach euch läuft. Wer kein sicheres und geregeltes leben hat, wird auch keine geregeltes, geschweige denn sicheres, business haben. Und das meine ich in keinster weise bösen meine Kameraden. Nur das beste für jeden von euch <32 likes
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Liebe Kollegen und KollegInnen. In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, das user euch anschreiben und behaupten sie, wären der user X oder der user Y. Es wird in den persönlichen Nachrichten mitgeteilt, dass das PN-Limit erreicht wurde. Soweit mir bekannt ist, gibt es ein PN-Limit nur für Pre-Member, also erst kurz registrierte Mitglieder, die noch keine Historie an Beiträgen aufweisen können. Vielleicht will man euch auf Session oder Telegram locken, um dort mit euch Deals abzuschließen. Davon rate ich dringend ab! Sobald ihr eine solche PN bekommt, bitte einen Moderator - nach Möglichkeit mit Proof - informieren. Ihr könnt auch gerne in der PN den Report-Botten anklicken, eine Nachricht reinschreiben und absenden. Keine Macht den Rippern und Scammern und bitte TH = Treuhand nutzen, auch bei kleinen Beiträgen. Viele Grüße Independence.1 like
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VeraCrypt ist eine kostenlose quelloffene Software zur Datenverschlüsselung, insbesondere zur vollständigen oder partiellen Verschlüsselung von Festplatten und Wechseldatenträgern.[3] VeraCrypt erschien erstmals 2013 als Abspaltung von TrueCrypt und ist teilweise dazu kompatibel. Größere Bekanntheit erhielt das Projekt durch das unerwartete Ende der Entwicklung TrueCrypts. VeraCrypt Anleitung – Daten sicher verschlüsseln Eine verschlüsselte Containerdatei erstellen VeraCrypt ist eine Open-Source-Software, mit der Sie Ihre Daten effektiv und sicher vor allzu neugierigen Augen schützen. Dabei können Sie nicht nur einzelne Dateien, sondern auch ganze Laufwerke und sogar die System-Partition verschlüsseln. Welche Verschlüsselungsmöglichkeiten bietet VeraCrypt? VeraCrypt bietet Ihnen drei Möglichkeiten zur Verschlüsselung Ihrer Daten: Datei-Container: Hiermit legen Sie einen „Daten-Tresor” an, in dem Sie einzelne sensible Dateien sicher speichern. Diese Container können Sie sowohl off- als auch online anlegen – auf Festplatten, Wechseldatenträgern wie USB-Sticks, Netzlaufwerken und auch in der Cloud. Partitionen verschlüsseln: Wenn die Festplatte oder SSD (Solid State Drive) Ihres Rechners in Partitionen unterteilt ist, dann können Sie diese als Ganzes verschlüsseln. Das gilt auch für Wechseldatenträger wie USB-Sticks, Speicherkarten & Co. System-Partition: Auch die Partition, auf der Ihr Betriebssystem läuft, können Sie mit VeraCrypt verschlüsseln. Um starten zu können, laden Sie sich die aktuelle VeraCrypt-Version vom Hersteller ( https://veracrypt.io/en/Downloads.html )herunter. Sie entscheiden, ob Sie das Programm installieren oder doch lieber die portable Version nutzen wollen. VeraCrypt läuft auf Windows, Mac, Linux, Raspberry Pi und FreeBSD. In diesem Artikel stellen wir die Windows-Version vor. Dateien mit VeraCrypt verschlüsseln Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie mit VeraCrypt Ihre sensiblen Daten verschlüsseln können. Zunächst starten Sie das Programm und klicken auf Volume erstellen. Belassen Sie die Vorauswahl bei Eine verschlüsselte Containerdatei erstellen und klicken Sie auf Weiter. Im nächsten Schritt erstellen Sie ein Standard VeraCrypt-Volume. Das ist programmseitig voreingestellt. Alternativ können Sie auch ein Verstecktes VeraCrypt-Volume anlegen. Niemand außer Ihnen weiß dann, dass es existiert. So kann Sie im Zweifelsfall auch niemand erpressen, das Passwort zu verraten. Bestätigen Sie mit Weiter. Klicken Sie auf den Datei-Button und legen Sie den Namen und den Volume-Speicherort auf Ihrem Speichermedium fest. Speichern Sie abschließend. Achtung: Eine vorhandene Datei sollten Sie nicht auswählen, da diese gelöscht und durch die Containerdatei ersetzt wird. Das vormals leere Feld Volume-Speicherort ist jetzt gefüllt. Mit dem Weiter-Button kommen Sie zu den Verschlüsselungseinstellungen. Wählen Sie den Verschlüsselungsalgorithmus und den Hash-Algorithmus aus. Die Voreinstellungen AES und SHA-512 gelten als besonders sicher und müssen daher nicht geändert werden. Klicken Sie auf Weiter und bestimmen Sie die Größe Ihrer Containerdatei, die von 292 Kilobyte (je nach Dateisystem auch mehr) aufwärts bis hin zu mehreren Terabyte reichen kann. Die Obergrenze hängt von der Größe des jeweiligen Speichermediums ab. Dynamische, also anwachsende Größen sind auch möglich, was aber gewisse Nachteile hat. Die Performance leidet und was noch wichtiger ist: die Sicherheit auch. Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Weiter. Im nächsten Schritt vergeben Sie ein sicheres Passwort für Ihr Standard VeraCrypt-Volume. Achten Sie unbedingt darauf, dass das Passwort lang genug ist und aus zufälligen Kombinationen von Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen besteht. VeraCrypt empfiehlt eine Mindestlänge von 20 Zeichen. Wenn Ihr Passwort zu kurz ist, werden Sie explizit darauf hingewiesen: Nach der Festlegung Ihres Kennworts bestimmen Sie das Dateisystem Ihrer Containerdatei: FAT, exFAT oder NTFS. Anschließend bewegen Sie Ihre Maus für mindestens 30 Sekunden zufällig hin und her, um möglichst viel Entropie – Unordnung – zu erzeugen. So wird die Verschlüsselung besser. Wenn der Balken unter Durch Mausbewegungen gesammelte Entropie grün wird, dann reicht die Entropie aus. Mit Formatieren schließen Sie die Erstellung Ihres VeraCrypt-Volumes ab. Wenn Sie kein weiteres Volume anlegen wollen, dann Beenden Sie den Vorgang. Öffnen Sie anschließend das Hauptfenster von VeraCrypt. Dort werden die freien Laufwerksbuchstaben angezeigt. Wählen Sie einen aus, wie zum Beispiel K. Über den Datei-Button suchen Sie den Ordner, in dem Sie Ihren VeraCrypt-Container gespeichert haben. Wählen Sie die Datei aus, klicken Sie abschließend auf Einbinden und geben Sie im Pop-up-Fenster Ihr Passwort ein. Bestätigen Sie mit OK. Dieser Prozess kann unter Umständen länger dauern – haben Sie daher ein wenig Geduld. Nach der Einbindung steht Ihnen der Container unter Windows wie ein reguläres Laufwerk zur Verfügung. Falls Sie Ihren Daten-Tresor vorübergehend nicht mehr benötigen, dann hängen Sie ihn aus Sicherheitsgründen aus. So kann niemand unerlaubt darauf zugreifen. Wählen Sie dazu das Volume aus und klicken Sie auf Trennen. Mehrere VeraCrypt Container hängen Sie mit dem Button Alle trennen aus. -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich kann solch ein Programm nur empfehlen! Der Vorgänger von Veracrypt ( Truecrypt) hat mir damals den Arsch gerettet. Die Staatsanwaltschaft/Forensik hat erst gar nicht versucht, mein Volumen zu entschlüsseln!! LG Bulli1 like
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Wer kann mir die nötigen Infos geben oder sagen, was dafür benötigt wird und wie der Prozess wäre. Würde gegen Bezahlung gerne Infos tauschen. LG1 like
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https://mega.nz/folder/vP4zULKa#gs3o6Z_-kT1cdVwK1LOXHQ Die PDV 100 ist tatsächlich sehr geheim. Das war schwer zu bekommen als Nicht-Bulle ;-). VS-NfD Verschlusssache, Nur für den Dienstgebrauch1 like
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Du kommst an rc benzos wie flualprazolam, dass ist ja wild1 like
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Ich wünsche euch einen angenehmen Sonntag. @ beachbarbistro Ich zitiere dein EP = Eingangsposting: Moin moin! Ich wollte nun doch mal das Thema TH-Auszahlungen diskutieren. Seit einiger Zeit höre und merke ich selber das es lange Zeit dauert bevor sich überhaupt irgendwas tut. Ich nutze TH weil Sicherheit für meine Kunden gegeben ist. Wenn meine Kunden schnell beliefert werden, möchte ich aber auch bezahlt werden und nicht erst zwei Wochen plus später. Soweit so gut, ich bin für Meinungsfreiheit, aber alles was ich danach von dir gelesen habe könnte man als eine Art Rufmord gegen den Administrator und sein Forum auslegen. Du hast angekündigt, dass du einen Warnhinweis in einem anderen Forum absetzen wolltest oder sogar hast. Ein NoGo. Du hast gegen @ thicchio geschrieben, ich zitiere dich @ beachbarbistro Aber guter Joke ich poste das mal im Nachbar Forum mit Screen. Dies ist ebenfalls ein NoGo. Du wolltest dich am letzten Donnerstag bannen lassen..... errate jetzt meine Gedankengänge. Dieser, mein Beitrag ist keine Diskussionsgrundlage, sondern eine Ansage! Ich bedanke mich fürs das Lesen meines Beitrags.1 like
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Es gibt User die hier den Service anbieten deine pp Zahlung zu empfangen. Diese geben dir dann crypto dafür.1 like
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Erledigt, aber es macht es nicht besser, wenn man Beiträge per Quote meldet. Lieben Gruß von mir.1 like
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(B) Wunschguteschein 2x 15 euro 1x 25euro ) (S) Jegliche art von krypto :) Lg D3cryption1 like
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Herzlich willkommen und um Missverständnisse zu vermeiden, hier unser Regelwerk. https://cstate.to/topic/5-forumregelwerk/ Bezüglich deiner Frage zu den Vendoren, bitte hier lesen. https://cstate.to/topic/4037-vendor-preisliste-·-werbeflächen-sonderbereiche/1 like
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Willkommen erstmal, Du kannst jederzeit deine Dienste/Services anbieten. Venoren sind offizielle Verkäufer besitzen auch meist automatisierte Shops und erledigen ihren Job auch schon seit Jahren. Zuverlässig.1 like
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Blanko Karten Leser/schreiber BIN (!!!!) sei dir aber gesagt dass du damit in Deutschland nicht abheben kannst. osteuropa, Amerika. Da ist das noch möglich.1 like
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@ beachbarbistro Warst du nicht der jenige der: Hallo jemand da? In unserm TH gefragt hat, nachdem ich es freigegeben habe? Und ich dir sagen musste, dass du deine Wallet posten sollst, damit TH ausgezahlt werden kann... Du bist so ein richtiger trot**, kann das sein? postest deine Wallet nicht im TH und fragst dich dann wann es endlich ausbezahlt wird. Falls du jetzt, Nein, sagst. Dann kann ich hier gerne ein ss von unserem TH posten.1 like
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Es funktioniert zu 100% ich carde immernoch auf Rechnung einige Dinge für den Eigenbedarf.. du musst einfach in Google auch mal die 7,8,9 Seite benutzen nicht immer gleich die ersten Seiten1 like
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Angefangen haben wir damals mit kleineren Raubzügen durch Trinkhallen also old way Autos geknackt (noch Golf 2 haha) Digital später war schon nice1 like
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Ich sage zu ihr das ich mir Zigaretten kaufen will aber mein Ausweis nicht dabei habe dann gibt sie mir ihren Ausweis und so sehe ich ob sie bei ihrem Alter gelogen hat... Alternative sind Kondome auch sicher... Sicherheit auf die 1!!!1 like
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Vorwort 2. Useraccounts 3. Benutzerinhalte 4. Beweispflicht 5. Tutorials und Mentorings 6. Marktplatzprofile 7. Besondere Forenbereiche 8. Verbotene Inhalte 9. Shoutbox Werbung 10. Betrug und Rippen 11. Proofs 12. Verifikationen 13. Schlussbestimmung English Version: Forum-Rules 1. Vorwort §1.1 - Begrüßung und Verhaltenskodex: Herzlich willkommen bei CrimeState. Unser Forum basiert auf einem respektvollen und professionellen Umgangston. Jegliche Form von Beleidigungen, aggressivem Verhalten, radikalen/rassistischen oder diskriminierenden Äußerungen ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden nach Ermessen des zuständigen Moderators geahndet. 2. Useraccounts §2.1 - Verantwortlichkeit des Nutzers: Jeder Nutzer ist für die Sicherheit seines Accounts selbst verantwortlich. Dies schließt die Nutzung eines starken, sicheren Passworts ein. §2.2 - Verbot von Multiaccounts: Das Erstellen und Nutzen mehrerer Benutzerkonten ist untersagt und kann zur Sperrung aller betroffenen Konten führen. Ausnahmen müssen bei der Administration schriftlich begründet und genehmigt werden. §2.3 - Account Sharing: Das Teilen eines Benutzerkontos mit anderen Personen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Administration gestattet und kann bei Nichtbeachtung Sanktionen nach sich ziehen. §2.4 - Sicherheitsvorbehalt: Gephishte oder durch unbefugten Zugriff übernommene Accounts werden unter Umständen nicht entsperrt. 3. Benutzerinhalte §3.1 - Verbot von Posthunting: Beiträge, die einzig und allein dem Zweck dienen, den Beitragszähler des Nutzers zu erhöhen, sind untersagt. §3.2 - Verbot von Doxxing: Das Veröffentlichen sensibler persönlicher Informationen anderer Personen ist streng verboten und führt zu schwerwiegenden Konsequenzen. §3.3 - Fremdwerbung: Jegliche Form von Werbung für externe Seiten oder Dienste ohne ausdrückliche Genehmigung ist verboten und wird mit einem permanenten Ausschluss geahndet. §3.4 - Signaturen: Signaturen dürfen nicht übermäßig auffällig oder störend sein. Exzessive Texte oder störende Inhalte sind zu vermeiden. §3.5 - Reflinks: Die Verwendung von Referral-Links (Reflinks) ist untersagt. §3.6 - Links zu anderen Foren: Das Verbreiten von Links zu Themen und Beiträgen in anderen Foren ist nicht erlaubt. §3.7 - Verständlichkeit der Inhalte: Beiträge, die ausschließlich in Großbuchstaben (Capslock) oder in einer unverständlichen Weise verfasst sind, werden sanktioniert. > NSFW ist nicht erlaubt! < 4. Beweispflicht §4.1 - Videoaufnahmen bei physischen Waren: Beim Versand von physischen Artikeln muss eine ununterbrochene Videoaufnahme erstellt werden, die den Inhalt des Pakets vor und während des Versands dokumentiert. §4.2 - Nachweis bei virtuellen Waren: Virtuelle Waren müssen vom Verkäufer in einer privaten Nachricht an den Käufer gesendet werden. Der Käufer muss das Öffnen und Testen der Ware vorher bis ende aufzeichnen. §4.3 - Versandnachweis: Physische Waren, die an eine Packstation geliefert werden, müssen per DHL Paketversand mit TID verschickt werden. Eine Versandquittung ohne Bezug zum Paket oder Empfänger wird nicht als Nachweis anerkannt. 5. Tutorials und Mentorings §5.1 - Beweismaterial: Tutorials und Mentorings dürfen nur angeboten werden, wenn ausreichendes Beweismaterial über deren Funktionalität und Echtheit vorliegt. §5.2 - Verbot von Fake Feedback: Gefälschtes Feedback ist streng verboten und wird entsprechend bestraft. §5.3 - Vertrauenswürdigkeit: Kennzeichnungen von Tutorials als vertrauenswürdig oder das Suchen nach Vertrauenspersonen sind nicht gestattet. §5.4 - Informationspflicht: Alle notwendigen Informationen zur Durchführung müssen im Thread verfügbar sein. §5.5 - Feedback: Feedback darf nur nach erfolgreicher Durchführung des Tutorials oder Mentorings abgegeben werden. §5.6 - Nachweise: Nachweise über erfolgreiche Durchführungen innerhalb der letzten 7 Tage sind vorzulegen. 6. Marktplatzprofile §6.1 - Feedback und Treuhand: Feedback, das ohne eine Transaktion über Treuhand abgegeben wurde, muss auf Anfrage der Moderation mit Beweisen unterstützt werden. Bei Verdacht auf gefälschtes Feedback kann dies zur Sperrung beider Benutzer führen. §6.2 - Treuhandpflicht für Vendoren: Ab einem Betrag von 200€ dürfen Vendoren keinen Treuhandservice (TH) ablehnen, wenn der Käufer diesen ausdrücklich verlangt. §6.3 - Missachtung der Regeln: Die Missachtung dieser Regeln kann zu einem permanenten Ausschluss aus dem Forum führen. 7. Besondere Forenbereiche §7.1 - Eigene Regeln: In bestimmten Forenbereichen wie Reports und Treuhand gelten eigene Regeln. §7.2 - Verhaltensregeln: Ein respektvoller Umgangston ist Pflicht. Betrug und unethisches Verhalten sind strengstens untersagt. §7.3 - Pushen: Beiträge dürfen alle 8 Stunden gepusht werden, für Vendoren alle 4 Stunden mit dem Push Button. §7.4 - Verkaufsregeln: Verkäufe sind nicht limitiert, und es besteht keine Vendorenpflicht außer für Externe Seiten! 8. Verbotene Inhalte §8.1 - Kinderpornografie: Das Anbieten und Verbreiten von Kinderpornografie ist streng verboten! §8.2 - Waffenhandel: Der Handel mit scharfen Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt! §8.3 - Swatting und Bombendrohungen: Swatting, Bombendrohungen und ähnliche Handlungen sind strikt verboten! §8.4 - Terrorismus und ähnliche Handlungen: Terrorismus, die Planung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten und ähnliche Handlungen sind streng verboten! §8.5 - Russische Inhalte: Russische Inhalte sind ebenfalls verboten und führen direkt zum Ausschluss! 9. Chatbox Werbung §9.1 - Frequenz der Werbung: Werbung in der Chatbox ist nur einmal pro Stunde erlaubt. §9.2 - Automatische Werbung: Automatisierte Chatbox-Werbung wird mit einem permanenten Bann bestraft. 10. Betrug und Rippen §10.1 - Verbot von Betrug: Betrug innerhalb der Community ist strengstens untersagt. §10.2 - Problembehandlung: Bei Problemen mit anderen Usern ist umgehend ein Admin oder Moderator zu informieren. §10.3 - Meldung von Rippern: Bekannte Ripper müssen sofort gemeldet werden. 11. Proofs §11.1 - Beweise bei Warenverkauf: Bei Warenverkauf ist ein Beweisbild mit Name, Datum und Board anzugeben. 12. Streitfälle und Reports §12.1 - Proofs bei Reports: Proofs müssen zu jedem Report vorhanden sein. Ohne Proofs können die Moderatoren nicht tätig werden. §12.2 - Einmischung in Streitfälle und Reports Unbefugte Einmischung in Streitfälle oder Reports ist nicht gestattet. - Nutzer dürfen nur dann Beiträge zu einem laufenden Streitfall oder Report leisten, wenn: Sie direkt mit dem Fall zu tun haben. Sie relevante Informationen oder Beweise bestätigen können. In allen anderen Fällen ist vorher die Zustimmung des Teams einzuholen. - Verstöße gegen diese Regel werden wie folgt geahndet: Erstverstoß: Verwarnung oder Verhängung von Strafpunkten. Wiederholte Verstöße: Zeitlich begrenzter oder permanenter Bann aus dem Forum. 13. Verifikationen §13.1 - Empfehlungen: Empfehle nur Nutzer weiter, mit denen du bereits erfolgreiche Geschäfte abgeschlossen hast. §13.2 - Verifizierung: Bekannte User der Szene können sich bei den Admins melden und verifizieren, um ihren Rang von vergangenen Foren zu erhalten. 14. Haftungsausschlüsse §14.1 - Keine Haftung: CrimeState und seine Administratoren haften nicht für Transaktionen, verkaufte Artikel oder erbrachte Dienstleistungen über das Forum. Alle Transaktionen erfolgen auf eigenes Risiko des Benutzers. §14.2 - Bildungs- und Informationszwecke: Alle Inhalte auf CrimeState dienen ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken. CrimeState billigt, fördert oder unterstützt keine illegalen Aktivitäten. Benutzer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten den geltenden Gesetzen entsprechen. 15. Schlussbestimmung §15.1 - Sanktionen: Wer sich nicht an diese Regeln hält, wird gebannt. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Euer CrimeState Team1 like
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