Doch!
Wenn die sicher sind du hast Drogen packen die auch an deinen Schwanz.
Und wenn sie nix finden aber sich ganz sicher sind du hast was, bekommst du evtl auch Finger in Arsch und Mund (hoffentlich nicht in der Reihenfolge)
Ganz einfach einer Durchsuchung ohne Begründeten Verdacht nicht zustimmen und seine Rechte kennen, bringt mehr als jedes Geheimversteck
ganz einfach nach dem Grund der durchsuchung fragen und wenn ein:,, sie sehen halt sehr nach Konsument aus, oder ähnliches kommt direkt drauf hinweisen dass ihr einer durchsuchung nicht zustimmt!
Die Polizei muss auf Nachfrage den konkreten Grund der Durchsuchung mitteilen. Allein ein „verdächtiges Aussehen“ reicht nach deutscher Rechtsprechung in der Regel nicht als begründeter Verdacht aus. Nach § 163b StPO müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die die Durchsuchung rechtfertigen. Sollten keine ausreichenden Gründe genannt werden, kann man höflich darauf hinweisen, dass man der Durchsuchung nicht zustimmt. Allerdings versuchen die oft das unwissen der Leute auszunutzen, die wollen ja schließlich auch Sachen finden
Aber wenn du willst lauf mit deinen Drogen an deinen Eiern oder im Gefängnissportemornaie rum