Ganz genau.
Sie werden besteuert, wenn
zwischen An - und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und
die Summe aller Gewinne, die in einem Jahr mit privaten Veräußerungsgeschäften gemacht wurden, mehr als 599 Euro (gilt für Veräußerungen bis einschließlich 31.12.2023) bzw. 999 Euro (gilt für Veräußerungen ab 01.01.2024) beträgt.
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/steuern-aktuelle-themen/besteuerung-von-kryptowaehrungen