Ja, die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen ein Handy zwangsweise per Fingerabdruck entsperren, wie der BGH 2025 entschieden hat, da dies als „passive Duldung“ (ähnlich der Abnahme eines Fingerabdrucks) gilt und nicht als aktive Selbstbelastung (wie das Nennen einer PIN)
. Dies gilt bei richterlichem Durchsuchungsbeschluss, besonders bei schweren Straftaten, wobei Sie sich aber weigern können, eine PIN oder ein Passwort zu nennen, da dies nicht erzwungen werden darf