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BullDDoser

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Everything posted by BullDDoser

  1. Herzlich Willkommen auf cstate.to. Wünsche viel Spaß und möge dein Geschäft brummen. LG Bulli
  2. Willkommen und viel Spaß auf Cstate. LG Bulli
  3. Nennen wir es mal alltagstaugliche Bekleidung. 😄
  4. Gerne den Thread aktuell halten. Damit gerade neue User wissen wo sie ohne Probleme swappen können. LG Bulli
  5. Welcome auf cstate.to. @ EricCantona Dem Forum Nr.1 Wünsche viel Spaß und gute Geschäfte.
  6. Heute wieder mehrfach vorgekommen. Betreff: "Hey Bro/Digga/Alda/Moin" Nun noch einmal...... Achtet auf einen aussagekräftigen Betreff in PMs. Das erleichtert dem dem Team die Arbeit ungemein!!! LG Bulli
  7. Diesen beliebten Thread mal einen Platz an der Sonne verschaffen. Push
  8. Unterschätze nie deinen Feind!! Und die Cops die gegen Cybercrime vorgehen sind ja keine einfachen "Streifenhörnchen". Die haben solide Ausbildungen, Schulungen, Studium..... Nutzen Ki und Tools deren Namen wir wahrscheinlich nicht einmal kennen.
  9. Selbst DE-Behörden lernen dazu, Bzw werden DE-Beamte von ausländischen Behörden etc. geschult. Kenne ich noch vom Militär. Ist da Gang und Gebe...
  10. Herzlich Willkommen auf cstate.to. @ Grizzl Dem Forum Nr.1 Viel Spaß und gute Geschäfte.
  11. Kann jemand unserem Freund mit qualifizierten Infos weiterhelfen? LG Bulli
  12. Herzlich Willkommen auf cstate.to. Dem Forum Nr.1 Wünsche viel Spaß und gute Geschäfte. Durchsuche mal den Marketplace nach Speed. Solltest fündig werden ;-)
  13. Kannte ich auch. Nur der Name fiel mir nicht ein. Dürfte auch eins meiner ersten Foren gewesen sein.
  14. Swissfaking.net, Carders.cc Russian-Elite fällt mir jetzt auf Anhieb ein
  15. Wäre nur fair. LG Bulli
  16. Wenn @ Machiavellixd das sagt dann ist das so.
  17. Gericht entscheidet: Illegale Beweise können vor Gericht verwertet werden 19.06.2026 17:27 Uhr Lurker Grundsatzurteil des EuGH zum Umgang mit rechtswidrig erlangten Daten Am 18. Juni 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Verwendung von Beweisen entschieden die unter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlangt wurden. Die Luxemburger Richter haben sich mit der Frage beschäftigt, ob die DSGVO die gerichtliche Nutzung solcher Beweise prinzipiell untersagt. Das Urteil lautet: Es besteht kein automatisches Beweisverwertungsverbot für rechtswidrig erhobene Daten, vorausgesetzt das Recht auf ein faires Verfahren gewahrt bleibt. „Gerichte dürfen Beweismittel nutzen die unter Verletzung des Datenschutzes gewonnen wurden“, heißt es in der Entscheidung. Dieser Grundsatz gilt, selbst falls die Daten durch technische Methoden wie Browserdaten, parallele Ordner auf Firmenservern oder Zugang zum privaten eBay-Konto einer Person erhoben wurden. Hintergrund: Streit um eBay-Verkäufe und die Erhebung von Beweisen Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage eines Heizungs- und Klimatechnikunternehmens aus Niedersachsen. Die Firma forderte Schadensersatz von einer ehemaligen Mitarbeiterin. Das Unternehmen behauptete, sie habe über ihr privates eBay-Konto Betriebseigentum verkauft. Das Gericht ermittelte, dass das Unternehmen Zugang zu der Person via Browserdaten Firmenspeicher und technischen Mitteln gewährt hatte. Diese Daten dienten anschließend als Grundlage um Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Die Rechtmäßigkeit der Erhebung wurde angezweifelt, warum das Landesarbeitsgericht die Angelegenheit dem EuGH vorlegte. Dort ging es um die Frage – ob Gerichtsurteile rechtswidrig erlangte personenbezogene Informationen selbst verarbeiten dürfen. Die Bewertung der Datenschutzrechtslage durch den EuGH Der EuGH stellte verständlich, dass ebenfalls Gerichte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an die DSGVO gebunden seien. Verarbeitung erfolgt immer – wenn Beweise sichergestellt oder ausgewertet werden. Dennoch folgt daraus kein im Wesentlichenes Verbot für die Verwertung rechtswidriger Daten. „Das Recht auf ein faires Verfahren kann schwerer wiegen als der automatische Ausschluss solcher Beweise“, heißt es in der Entscheidung. Die Richter betonen – dass Datenschutzverletzungen bei der Sammlung der Beweise nicht per se verhindern dürfen. Dass Verfahren auf Grundlage der gewonnenen Informationen geführt wird. Abwägung zwischen Datenschutz und Recht auf effektiven Rechtsschutz Im Mittelpunkt steht die Balance zwischen Schutz persönlicher Daten und dem Recht auf einen fairen Prozess. Die EU-Grundrechtecharta, Artikel 47, garantiert jedem Beteiligten eine faire Anhörung. Würde man relevante Beweismittel in Fällen von Datenschutzverstößen grundsätzlich ausschließen, könnte dies die Wahrheitsfindung bei Gerichtsverfahren beeinträchtigen. Deshalb setzen die Richter fest: rechtswidrig erlangte Beweise sind nicht automatisch unzulässig. Wer zum Exempel im Verdacht steht, einen Betrug begangen oder eine Pflicht verletzt zu haben, kann sich bei der gerichtlichen Verwendung solcher Daten nur bedingt auf Datenschutzverstöße berufen um belastende Informationen zurückzuhalten. Grenzen und Schutzmaßnahmen bei der Nutzung rechtswidriger Beweise Das Urteil hebt hervor, dass Datenschutz darüber hinaus eine tragende Rolle spielt. Gerichte müssen die Grundsätze der Datenminimierung beachten. Es dürfen nur jene personenbezogenen Daten verarbeitet werden die faktisch für die Entscheidung erforderlich sind. Zusätzlich sollen sensible Daten geschwärzt anonymisiert oder pseudonymisiert werden ehe sie offengelegt werden. Das Gericht hat zu prüfen, ob personenbezogene Informationen auf das erforderliche Maß senkt werden können – speziell bei Daten unbeteiligter Dritter. Damit bleibt die Nutzung rechtswidrig erlangter Daten möglich – doch ihre Weitergabe unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Auswirkungen auf Arbeitsrecht und zivilrechtliche Verfahren Für das Arbeitsrecht bringt das Urteil ergänzend Rechtssicherheit: Wenn Arbeitgeber durch interne Ermittlungen oder Hinweise Dritter auf Pflichtverletzungen stoßen, dürfen sie die gewonnenen Beweise grundsätzlich vor Gericht verwenden – selbst wenn die Erhebung gegen Datenschutzvorschriften verstößt. Allerdings hängt die tatsächliche Verwertbarkeit vom jeweiligen nationalen Recht ab. Das Urteil schafft keine im Allgemeinene Pflicht zur Beweisverwertung vielmehr klärt lediglich: Die DSGVO dieser Nutzung grundsätzlich keinen Strich durch die Rechnung macht. Betroffene Arbeitnehmer sollten jedoch vorsichtig sein. Datenschutzverstöße bei der Beweiserhebung verbleiben weiterhin illegal und können Schadensersatzforderungen, aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Bußgelder nach sich ziehen.
  18. Willkommen auf cstate.to. Dem Forum Nr.1 Wünsche viel Spaß und gute Geschäfte.
  19. Und wieder ein Push
  20. Nur als kleine Info. Nutzt eine Sprache die das Team/User auch versteht. Deutsch..Englisch...russisch...französisch ..Niederländisch. Etc Das Team von Cstate konsumiert nicht und es fällt uns manchmal schwer euren Wortwechsel zu folgen LG Bulli
  21. Der Thread scheint ja gut anzukommen. Nice!👍
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