Jump to content

Leaderboard

Popular Content

Showing most liked content on 04/29/26 in all areas

  1. Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bamberg und des Polizeipräsidiums Oberfranken BAMBERG / LKR. BAMBERG. Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei Bamberg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bamberg führten zur Aufdeckung eines mutmaßlichen Rauschgiftnetzwerks im Raum Bamberg. Fünf Tatverdächtige konnten festgenommen werden, gegen vier von ihnen ergingen Untersuchungshaftbefehle. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Vorfall im vergangenen Winter, bei dem einer Sechstklässlerin am Zentralen Omnibusbahnhof in Bamberg durch einen zunächst unbekannten Täter Ecstasy-Pillen verkauft worden waren. In der Folge ergaben sich Hinweise auf weitere Rauschgiftverkäufe im Stadtgebiet, bei denen insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Abnehmer in Erscheinung traten. Das zuständige Fachkommissariat für Rauschgiftdelikte der Kriminalpolizei Bamberg leitete daraufhin umgehend intensive Ermittlungen ein. Im Verlauf der aufwändigen und teils verdeckt geführten Maßnahmen identifizierten die Beamten ein Netzwerk lose zusammenarbeitender Personen, die im Verdacht stehen, in erheblichem Umfang mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Die Ermittlungen wurden zeitweise durch Kräfte des Bayerischen Landeskriminalamtes sowie weitere Unterstützungseinheiten begleitet. Am Mittwoch vollstreckten die Einsatzkräfte auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Bamberg mehrere Durchsuchungsbeschlüsse. Insgesamt durchsuchten die Beamten fünf Objekte im Stadtgebiet Bamberg sowie im Landkreis. Dabei stellten sie umfangreiche Beweismittel sicher, darunter rund 300 Gramm Kokain, etwa 1 Kilogramm Amphetamin, zirka 3 Kilogramm Cannabisprodukte, eine größere Menge Ecstasy-Tabletten sowie zahlreiche verschreibungspflichtige Medikamente mit Bezug zum Betäubungsmittelrecht. Zudem fanden die Ermittler Bargeld, Kommunikationsmittel sowie Waffen. Im Zuge der Maßnahmen nahmen die Beamten fünf Tatverdächtige im Alter zwischen 18 und 23 Jahren vorläufig fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg wurden vier Tatverdächtige - drei Männer und eine Frau - am Folgetag einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der jeweils die Untersuchungshaft anordnete. Gegen einen 18-jährigen Deutschen erging Haftbefehl u.a. wegen bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis. Gegen einen 19-jährigen Deutschen erging Haftbefehl u.a. wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 17 Fällen und gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Cannabis. Gegen einen 18-jährigen iranischen Staatsangehörigen erging Haftbefehl u.a. wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 15 Fällen und gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Cannabis. Gegen eine 18-jährige Deutsche erging Haftbefehl u.a. wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 7 Fällen und gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Cannabis. Die Staatsanwaltschaft Bamberg und die Kriminalpolizei Bamberg betonen: „Der Handel mit Betäubungsmitteln, insbesondere wenn sich dieser gezielt an Kinder und Jugendliche richtet, wird mit aller Konsequenz verfolgt. Der Schutz junger Menschen hat hierbei oberste Priorität.“ Die umfangreichen Ermittlungen dauern an.
    2 likes
  2. Das ist genau die selbe Masche wie mit den Videos auf denen gezeigt wird wie der Chip von Fake ID's beschrieben bzw. ausgelesen wird. Bullshit um unwissende Opfer anzulocken und abzuziehen. Hat mit der Realität nichts zu tun. Skimming funktioniert irgendwo in Südamerika noch, aber immer weniger und wird zunehmend gefährlicher. Viele die extra deswegen dort hinfahren, landen vor Ort im Knast. Ich würde das Thema nicht weiter verfolgen.
    1 like
  3. Es war einer der größten Drogenfunde in Bayern in letzter Zeit: In dem kleinen Weinort Abtswind in Unterfranken hat die Polizei 300 Kilo Kokain gefunden. Wieso die drei Angeklagten ihre Taten direkt zum Prozessauftakt gestanden haben. Es sind Szenen wie in einem Krimi: Mehrere Vermummte stehen an einer abgelegenen Lagerhalle. Auf dem Weg dorthin ist ein Auto mit französischem Kennzeichen geparkt. Ein junger Landwirt war gerade auf dem Weg in den Weinberg und hat die Szenerie beobachtet. Ihm ist sie komisch vorgekommen und er hat die Polizei gerufen. Davon hat der 24-Jährige heute am Landgericht Würzburg berichtet. Ihm ist es wohl zu verdanken, dass einer der größten Drogenfunde der jüngsten Zeit in Bayern ans Licht gekommen ist. Drei Männer stehen deshalb seit heute in Würzburg vor Gericht – ein 49-jähriger Schweizer und zwei 26- und 20-jährige Franzosen. Sie sollen geholfen haben, die Drogen von Mexiko nach Deutschland zu bringen. Die Männer müssen sich wegen bandenmäßigen Drogenhandels verantworten und haben ihre Taten direkt gestanden. Drogen aus Mexiko waren in Brückendämpfern versteckt Die Polizei hat die Lagerhalle zunächst nur beobachtet. Sie hatte die Vermutung, dass es hier um die Vorbereitung von Geldautomaten-Sprengungen ging. Als die Polizei die Halle inspiziert hat, hat sie rund 20 Stahlzylinder gefunden. Es handelt sich um Brückendämpfer, die aus Mexiko nach Europa importiert wurden. Sie sollten an eine Scheinfirma in Österreich geliefert werden. Ein Drogen-Spürhund hat angeschlagen. In den Industrieteilen waren 200 Kilo Kokain versteckt – und weitere 100 Kilo in einem Lkw. Anklage: Ingesamt 1,4 Tonnen Kokain geschmuggelt Dieser Fund in dem kleinen Ort an der A3 war offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Denn die drei Männer sollen laut Anklage insgesamt 1,4 Tonnen Kokain in Deutschland gelagert und weiterverteilt haben. 900 Kilogramm in der Halle in Unterfranken, weitere 500 Kilo in einer Halle etwas außerhalb von Nördlingen im schwäbischen Landkreis Donau-Ries. Die Beteiligten haben sich heute auf eine sogenannte Verständigung geeinigt. Die sieht vor, dass die Angeklagten eine mildere Strafe bekommen, wenn sie ein Geständnis ablegen. Je nach Schwere der Tat war die Rede von Haftstrafen von vier bis elf Jahren. Daraufhin haben die Männer ihre Taten eingeräumt. 20-jähriger Angeklagter wurde mit 1.000 Euro Honorar gelockt Der 49-jährige Hauptangeklagte soll die Verteilung der Drogen organisiert haben. Die anderen beiden sollen als Fahrer und Sicherheitsmann eingeteilt gewesen sein. Damit ist klar: Die echten Drahtzieher und Hintermänner des Großdeals sitzen wohl nicht in Würzburg auf der Anklagebank. Der 20-Jährige hat heute als Einziger ausführlicher ausgesagt. Er gab an, von einem Freund zu dem Job in Deutschland überredet worden zu sein. 1.000 Euro Honorar und ein schnelles Auto hätten ihn gelockt. Seinen Auftraggeber habe er nicht kennengelernt. Weitere Namen wolle er aber auch aus Angst um die eigene Sicherheit und die seiner Familie nicht preisgeben. Urteil soll Ende April fallen Für den Prozess sind in der kommenden Woche noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Am kommenden Montag sind weitere Zeugen geladen. Auch der Hauptangeklagte hat angekündigt, eine Erklärung abzugeben. Ein Urteil könnte am 29. April fallen. Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/300-kilo-kokain-in-unterfranken-angeklagte-gestehen-taten,VHLZuPe
    1 like
  4. Update 29.04.2026 Rund neun Monate nach dem Fund einer enormen Menge Kokain in Unterfranken hat das Landgericht Würzburg drei mutmaßliche Drogenkuriere zu Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten im Prozess die ihnen vorgeworfenen Taten im Wesentlichen eingeräumt. Im Fall von umfassenden und glaubwürdigen Geständnissen hatte die Jugendkammer zuvor einen Strafrahmen für die 20, 26 und 49 Jahre alten Männer in Aussicht gestellt. Das Gericht verhängte am dritten Verhandlungstag Freiheitsstrafen: 10 Jahre für den 49-Jährigen, 7 Jahre für den 26 Jahre alten Angeklagten und 4 Jahre Jugendstrafe für den jüngsten Verdächtigen. Das Urteil erging wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Es ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte für den ältesten Angeklagten 11 Jahre Haft gefordert, 8 Jahre für den 26-Jährigen sowie 5 Jahre und 8 Monate Jugendstrafe für den 20-Jährigen. Die Verteidiger hatten sich für neuneinhalb und sechseinhalb Jahre Haft für die beiden älteren Angeklagten ausgesprochen sowie für eine Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht für den 20-Jährigen. Drogen im Millionenwert Die Verdächtigen - zwei Franzosen und ein Schweizer - sollen zusammen mit noch unbekannten Komplizen dafür verantwortlich sein, dass rund 1,4 Tonnen Kokain nach Deutschland gelangten. Allein im unterfränkischen Abtswind waren im vergangenen Sommer 300 Kilogramm Kokain gefunden worden - im Wert von ungefähr 15 Millionen Euro. Hintermänner unbekannt Bisher noch unbekannte Bandenmitglieder sollen in Mexiko zwischen 100 und 300 Kilogramm hochreines Kokain in Hohlräume von stählernen Brückendämpfern verbaut haben. Diese sollten an eine Scheinfirma in Europa transportiert werden. Den Ermittlern zufolge sollen hierfür bundesweit mehrere Lagerhallen angemietet worden sein, unter anderem in Abtswind (Landkreis Kitzingen). Dort sollen die Brückendämpfer geöffnet und das Kokain entnommen worden sein. Die Anklage geht von einer Kokain-Menge von 1,4 Tonnen aus, die so nach Deutschland gelangte. Quelle: https://www.antenne.de/nachrichten/bayern/haftstrafen-im-prozess-um-riesigen-kokain-fund
    1 like
  5. Funktioniert soweit mir bekannt nur noch teilweise im Ausland. DE kannst du vergessen.
    1 like
  6. Lieferung ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Deluxe Das C ist der absolute 90er Rave Einfach der mega 🔨 Und jetzt mal im Ernst.. Ich übertreibe keines Weges es wirklich einfach nur geil
    1 like
  7. Berlin: Polizei darf Wohnungen zur Staatstrojaner-Installation heimlich betreten Mit der Mehrheit der Koalition aus CDU und SPD sowie den Stimmen der oppositionellen AfD hat das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag eine weitgehende Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) beschlossen. Die Reform stattet die Polizei mit Befugnissen aus, die tief in die Grundrechte eingreifen und bisherige rote Linien der Hauptstadt-Sicherheitspolitik überschreiten. Während Innensenatorin Iris Spranger (SPD) das Gesetz als notwendiges Update für das digitale Zeitalter und den Kampf gegen Terrorismus verteidigt, sehen Kritiker darin einen unverhältnismäßigen Angriff auf die Privatsphäre. Gesetz sieht massive Verschärfungen vor Ein Stein des Anstoßes ist die Kombination aus digitaler Überwachung und physischem Einbruch: Um verschlüsselte Kommunikation zu überwachen, dürfen die Ermittler künftig laut dem Senatsentwurf und den Änderungen der Abgeordneten nicht nur IT-Systeme hacken, sondern auch verdeckt die Wohnungen von Verdächtigen betreten. Die brisante Neuerung verbirgt sich in den Paragrafen 26a und 26b. Diese regeln die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die heimliche Online-Durchsuchung. Um Kommunikation noch vor der Ver- oder nach der Entschlüsselung auf Geräten wie Smartphones oder Laptops abzugreifen, darf die Polizei Schadsoftware wie Staatstrojaner einsetzen. Doch das neue Polizeigesetz geht einen Schritt weiter: Sollte eine Ferninstallation der Spionagesoftware technisch nicht möglich sein, erlaubt Paragraf 26 den Ermittlern explizit das "verdeckte Betreten und Durchsuchen von Räumlichkeiten", um Zugriff auf die IT-Systeme zu erlangen. Faktisch legalisiert Berlin damit – wie zuvor Mecklenburg-Vorpommern – den staatlichen Einbruch in Privatwohnungen, um Trojaner physisch etwa via USB-Stick aufzuspielen. IT-Sicherheitsexperten warnen nicht nur vor dem Offenhalten von Schwachstellen. Sie sehen in der Verknüpfung von Wohnraumverletzung und digitaler Ausforschung auch einen Verfassungsbruch. Bodycams, Handy-Fahndung und Kennzeichen-Scanning Flankiert wird dieser Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung durch den Paragrafen 24c, der den Einsatz von Bodycams neu regelt. War deren Nutzung bisher auf den öffentlichen Raum fokussiert, dürfen Polizeikräfte die Kameras nun auch in privaten Wohnungen und anderen nicht öffentlich zugänglichen Räumen aktivieren, sofern tatsächliche Anhaltspunkte für eine Gefahr für Leib oder Leben bestehen. Zwar betont der Gesetzgeber den Aspekt der Eigensicherung. Doch Gegner befürchten, dass dies in der Praxis zu einer audiovisuellen Überwachung im intimsten Rückzugsort der Bürger führt. Auch im öffentlichen Raum rüstet Berlin technisch auf. Mit Paragraf 26e wird die Funkzellenabfrage ausgeweitet. Die Polizei kann künftig von Netzbetreibern Verkehrsdaten aller Mobiltelefone anfordern, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer definierten Funkzelle befunden haben. Dies ermöglicht die Erstellung von Bewegungsbildern Tausender unbescholtener Bürger per Rasterfahndung, die etwa zufällig an einem Demonstrationsort waren. Parallel schafft Paragraf 24d die rechtliche Basis für den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme. Diese Scanner erfassen Nummernschilder im fließenden Verkehr und gleichen sie mit Fahndungsdatenbanken ab. Paragraf 24h erlaubt zudem den Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Systeme wie Drohnen, inklusive der Übernahme der Steuerung. Gesichtserkennung und KI-Training Ein weiterer Aspekt, der in der Fachwelt für Tadel sorgt, ist die Einführung des Paragrafen 28a. Dieser erlaubt der Polizei den biometrischen Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Damit kann die Polizei etwa mit Material aus der Videoüberwachung automatisierte Suchen in sozialen Netzwerken oder auf Fotoplattformen beispielsweise mit automatisierter Gesichtserkennung durchführen, um Personen zu identifizieren. Ergänzend ermöglicht der neue Paragraf 42d die Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten zum "Training und zur Testung von Systemen der Künstlichen Intelligenz". Damit schaffen die Volksvertreter eine Rechtsgrundlage, um echte Polizeidaten – etwa Bilder, Videos oder Textnachrichten aus Ermittlungsverfahren – für das Anlernen von KI-Algorithmen zu nutzen. Datenschützer kritisieren dies scharf, da KI-Modelle oft Rückschlüsse auf die Trainingsdaten zulassen und die Zweckbindung der ursprünglich erhobenen Daten hier weit gedehnt wird. Auch die Optionen zum Freiheitsentzug wachsen. Mit dem überarbeiteten Paragrafen 33 wird die Höchstdauer des sogenannten Präventivgewahrsams von 48 Stunden auf bis zu fünf Tage verlängert. Im Falle drohender terroristischer Straftaten sind sogar bis zu sieben Tage drin. Politisch wurde diese Verschärfung insbesondere im Kontext der Aktionen der "Letzten Generation" diskutiert. Proteste von vielen Seiten Die Opposition reagierte mit scharfer Ablehnung. Sie wirft Schwarz-Rot vor, Grundrechte leichtfertig zu opfern. Niklas Schrader (Die Linke) sprach in der Debatte von einem "schwarzen Tag für die Bürgerrechte". Vasili Franco (Grüne) hält die Novelle für verfassungsrechtlich hochriskant. Das Bündnis NoASOG wertet die Reform als Angriff auf die Zivilgesellschaft. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Mit dem Beschluss reiht sich Berlin in die Liste der Bundesländer ein, die ihre Polizeigesetze massiv verschärft haben. Die Kombination der neuen Instrumente macht das Berliner Paket aber besonders weitreichend. Die Hürden für den staatlichen Zugriff auf die digitale und physische Privatsphäre hat der Gesetzgeber damit deutlich gesenkt. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp bezeichnete im Vorfeld die Legalisierung des Staatstrojaners als Frontalangriff auf die IT-Sicherheit aller Bürger und sah in der Summe der Maßnahmen eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Überwachungsdichte erreicht. Quelle
    1 like
This leaderboard is set to Berlin/GMT+02:00
×
×
  • Create New...