BestWeed4You Posted June 10 Posted June 10 43 minutes ago, BullDDoser said: Hab ich noch nichts von gehört. Die Info würde mich aber sehr interessieren ;-) LG Bulli Habe ich mal in einer früheren CNW Version gelesen, kann mich aufjedenfall dran erinnern. Werde mal recherchieren, vielleicht finde ich einen Artikel 1 Quote
BestWeed4You Posted June 10 Posted June 10 Glaube ich habe den Beitrag gefunden, aber etwas vertrauscht. Veracrypt wurde bekanntlich von einem Franzosen entwickelt und in Frankreich gelten diesbezüglich andere Gesetze. Die Gesetzgebung ist jedoch auch schon etwas älter. https://qpc360.conseil-constitutionnel.fr/commentaire-decision-2018-696-qpc 2 Quote
BullDDoser Posted June 10 Author Posted June 10 Ich danke für deine Recherche. @ BestWeed4You Ich liebe solche Beiträge/Infos.👍 LG Bulli 1 Quote Ich bin nur in einem Forum unter den Namen BullDDoSer a.k.a. Bulli unterwegs! Das Tutorial das euch reich macht for free! Hail Cstate, Hail Krypton
M3NCHO Posted June 10 Posted June 10 Kurzfassung auf Deutsch (Entscheidung 2018-696 QPC des französischen Verfassungsrats) Die Entscheidung betrifft die Frage, ob eine Person verpflichtet werden kann, den Entschlüsselungscode (z. B. PIN, Passwort oder Schlüssel) eines verschlüsselten Geräts oder Kommunikationsmittels an die Justiz herauszugeben. Der Verfassungsrat bestätigte die Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Strafvorschrift. Wichtigste Punkte Das französische Strafrecht bestraft die Weigerung, einen bekannten Entschlüsselungsschlüssel an die Justiz herauszugeben oder zu verwenden, wenn das Verschlüsselungsmittel möglicherweise zur Vorbereitung, Erleichterung oder Begehung einer Straftat genutzt wurde. Der Beschwerdeführer argumentierte, diese Pflicht verletze das Recht zu schweigen und das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen („nemo tenetur se ipsum accusare“). Der Verfassungsrat stellte fest, dass die Regelung legitime Ziele verfolgt: die Verhinderung von Straftaten und die Ermittlung ihrer Täter. Nach Auffassung des Gerichts zwingt die Vorschrift die betroffene Person nicht zu einem Geständnis. Die Herausgabe eines Entschlüsselungsschlüssels sei keine Anerkennung von Schuld und begründe auch keine Vermutung der Schuld. Die verschlüsselten Daten existieren bereits unabhängig vom Willen der verdächtigen Person. Die Maßnahme dient lediglich dazu, den Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen. Die Verpflichtung gilt nur, wenn nachgewiesen ist, dass die betreffende Person den Schlüssel tatsächlich kennt und wenn die Anforderung von einer zuständigen Justizbehörde ausgeht. Der Verfassungsrat sah daher weder einen Verstoß gegen das Recht, sich nicht selbst zu belasten, noch gegen das Recht auf Privatleben oder das Fernmeldegeheimnis. Fazit Der französische Verfassungsrat entschied, dass die strafbewehrte Pflicht zur Herausgabe oder Nutzung eines bekannten Entschlüsselungsschlüssels mit der Verfassung vereinbar ist. Die Maßnahme wird als Zugang zu bereits vorhandenen Daten angesehen und nicht als erzwungene Selbstbezichtigung. Anmerkung: Deutschland und Frankreich verfolgen derzeit unterschiedliche Ansätze. Deutschland: Die Polizei kann unter bestimmten Voraussetzungen biometrische Entsperrungen (Fingerabdruck, wahrscheinlich auch Face-ID) erzwingen. Ob ein Beschuldigter gezwungen werden kann, eine PIN, ein Passwort oder ein VeraCrypt-Passwort zu nennen, ist dagegen rechtlich nicht anerkannt. Das Schweigerecht und der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit sprechen eher dagegen. Frankreich: Dort kann die Weigerung, einen bekannten Entschlüsselungsschlüssel oder Zugangscode herauszugeben, selbst strafbar sein. Der französische Verfassungsrat hat diese Regelung 2018 grundsätzlich bestätigt. Deutschland: Was hat der BGH 2025 tatsächlich entschieden? Der Beschluss des BGH vom 13. März 2025 (2 StR 232/24) betrifft ausschließlich die biometrische Entsperrung eines Smartphones. Ermittler dürfen den Finger eines Beschuldigten zwangsweise auf den Sensor legen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Der BGH begründet dies damit, dass: der Beschuldigte nicht aktiv mitwirken muss, lediglich ein körperliches Merkmal genutzt wird, die Selbstbelastungsfreiheit grundsätzlich vor aktiver Mitwirkung, nicht aber vor dem Dulden von Ermittlungsmaßnahmen schützt. Der BGH vergleicht das mit klassischen erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie Fingerabdrücken oder körperlichen Untersuchungen. Was der BGH ausdrücklich nicht entschieden hat Der BGH hat nicht entschieden, dass ein Beschuldigter: seine PIN nennen muss, sein Passwort nennen muss, sein VeraCrypt-Passwort nennen muss, einen Wiederherstellungsschlüssel herausgeben muss. Der Fall betraf ausschließlich den Fingerabdrucksensor. Warum ist das juristisch ein Unterschied? Die deutsche Strafprozessordnung und die Rechtsprechung unterscheiden traditionell zwischen: 1. Körperlichen Merkmalen Beispiele: Fingerabdruck DNA Fotos Körperliche Identifizierungsmerkmale Diese dürfen häufig zwangsweise erhoben oder genutzt werden. 2. Wissen im Kopf Beispiele: PIN Passwort Passphrase VeraCrypt-Schlüssel Entschlüsselungscode Hier greift das Schweigerecht wesentlich stärker. Der Staat kann normalerweise nicht verlangen, dass ein Beschuldigter aktiv belastendes Wissen offenbart. Genau deshalb war die BGH-Entscheidung so umstritten: Kritiker argumentieren, dass der Finger hier faktisch als „Schlüssel“ verwendet wird. Der BGH hält dennoch an der klassischen Unterscheidung zwischen körperlichem Merkmal und geistigem Wissen fest. Was bedeutet das für VeraCrypt in Deutschland? Nach aktuellem Stand gibt es keine allgemeine strafbewehrte Pflicht, ein VeraCrypt-Passwort preiszugeben. Wenn Ermittler einen verschlüsselten VeraCrypt-Container / System finden: Sie können den Datenträger beschlagnahmen. Sie können versuchen, das Passwort technisch zu brechen. Sie können Beweise suchen, aus denen sich das Passwort ergibt. Aber eine der französischen Regelung vergleichbare Norm, die die bloße Weigerung zur Passwortherausgabe selbst unter Strafe stellt, existiert in Deutschland nicht. Frankreich: Der wesentliche Unterschied In Frankreich existiert eine spezielle Strafvorschrift für die Weigerung, einen bekannten Entschlüsselungsschlüssel herauszugeben. Der französische Verfassungsrat hat 2018 entschieden, dass dies verfassungsgemäß sein kann. Nach seiner Auffassung zwingt die Herausgabe eines Schlüssels nicht zu einem Geständnis, sondern ermöglicht lediglich den Zugang zu bereits existierenden Daten. Dadurch ist die Position der Ermittlungsbehörden in Frankreich deutlich stärker als in Deutschland. Präzises Fazit Wenn man es auf einen Satz reduzieren will: In Deutschland darf die Polizei heute unter Umständen deinen Finger benutzen, um ein Smartphone zu entsperren; sie kann dich aber nach aktuellem Recht nicht einfach zwingen, dein VeraCrypt-Passwort zu verraten. In Frankreich kann die Weigerung, einen bekannten Entschlüsselungsschlüssel herauszugeben, hingegen selbst strafbar sein. Das ist der derzeit wohl wichtigste Unterschied zwischen beiden Rechtsordnungen im Bereich Verschlüsselung und Selbstbelastungsfreiheit. 5 Quote
BullDDoser Posted June 10 Author Posted June 10 @ M3NCHO Danke für deinen erstklassigen Beitrag!👍 Cstate hat ja einen gewissen Bildungsauftrag in Sache Fraud etc.. Natürlich nur zu rein informativ Zwecken..... LG Bulli 1 Quote Ich bin nur in einem Forum unter den Namen BullDDoSer a.k.a. Bulli unterwegs! Das Tutorial das euch reich macht for free! Hail Cstate, Hail Krypton
GetSuffDash Posted June 20 Posted June 20 Und nach oben damit nutze Veracrypt selbst!!! 1 Quote ██████▐▓▐▒▌►ꞬꝪꞆ∙Ȿụff∙ḎꜭꟘ╠╣◄▐▒▌▓▌██████
Mentor Posted July 19 Posted July 19 Danke dir für das Tutorial . Einfach beschrieben. Unnd die Bilder erleichtert es neuen Membern. 0 Quote Die einzig wahre Weisheit besteht darin, zu wissen, dass man nichts weiß Sokrates Begründer der Philosophie
BullDDoser Posted 3 hours ago Author Posted 3 hours ago Push 0 Quote Ich bin nur in einem Forum unter den Namen BullDDoSer a.k.a. Bulli unterwegs! Das Tutorial das euch reich macht for free! Hail Cstate, Hail Krypton
ezcobar70 Posted 1 hour ago Posted 1 hour ago On 28.11.2025 at 01:10, BullDDoser said: VeraCrypt ist eine kostenlose quelloffene Software zur Datenverschlüsselung, insbesondere zur vollständigen oder partiellen Verschlüsselung von Festplatten und Wechseldatenträgern.[3] VeraCrypt erschien erstmals 2013 als Abspaltung von TrueCrypt und ist teilweise dazu kompatibel. Größere Bekanntheit erhielt das Projekt durch das unerwartete Ende der Entwicklung TrueCrypts. VeraCrypt Anleitung – Daten sicher verschlüsseln Eine verschlüsselte Containerdatei erstellen VeraCrypt ist eine Open-Source-Software, mit der Sie Ihre Daten effektiv und sicher vor allzu neugierigen Augen schützen. Dabei können Sie nicht nur einzelne Dateien, sondern auch ganze Laufwerke und sogar die System-Partition verschlüsseln. Welche Verschlüsselungsmöglichkeiten bietet VeraCrypt? VeraCrypt bietet Ihnen drei Möglichkeiten zur Verschlüsselung Ihrer Daten: Datei-Container: Hiermit legen Sie einen „Daten-Tresor” an, in dem Sie einzelne sensible Dateien sicher speichern. Diese Container können Sie sowohl off- als auch online anlegen – auf Festplatten, Wechseldatenträgern wie USB-Sticks, Netzlaufwerken und auch in der Cloud. Partitionen verschlüsseln: Wenn die Festplatte oder SSD (Solid State Drive) Ihres Rechners in Partitionen unterteilt ist, dann können Sie diese als Ganzes verschlüsseln. Das gilt auch für Wechseldatenträger wie USB-Sticks, Speicherkarten & Co. System-Partition: Auch die Partition, auf der Ihr Betriebssystem läuft, können Sie mit VeraCrypt verschlüsseln. Um starten zu können, laden Sie sich die aktuelle VeraCrypt-Version vom Hersteller ( https://veracrypt.io/en/Downloads.html )herunter. Sie entscheiden, ob Sie das Programm installieren oder doch lieber die portable Version nutzen wollen. VeraCrypt läuft auf Windows, Mac, Linux, Raspberry Pi und FreeBSD. In diesem Artikel stellen wir die Windows-Version vor. Dateien mit VeraCrypt verschlüsseln Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie mit VeraCrypt Ihre sensiblen Daten verschlüsseln können. Zunächst starten Sie das Programm und klicken auf Volume erstellen. Belassen Sie die Vorauswahl bei Eine verschlüsselte Containerdatei erstellen und klicken Sie auf Weiter. Im nächsten Schritt erstellen Sie ein Standard VeraCrypt-Volume. Das ist programmseitig voreingestellt. Alternativ können Sie auch ein Verstecktes VeraCrypt-Volume anlegen. Niemand außer Ihnen weiß dann, dass es existiert. So kann Sie im Zweifelsfall auch niemand erpressen, das Passwort zu verraten. Bestätigen Sie mit Weiter. Klicken Sie auf den Datei-Button und legen Sie den Namen und den Volume-Speicherort auf Ihrem Speichermedium fest. Speichern Sie abschließend. Achtung: Eine vorhandene Datei sollten Sie nicht auswählen, da diese gelöscht und durch die Containerdatei ersetzt wird. Das vormals leere Feld Volume-Speicherort ist jetzt gefüllt. Mit dem Weiter-Button kommen Sie zu den Verschlüsselungseinstellungen. Wählen Sie den Verschlüsselungsalgorithmus und den Hash-Algorithmus aus. Die Voreinstellungen AES und SHA-512 gelten als besonders sicher und müssen daher nicht geändert werden. Klicken Sie auf Weiter und bestimmen Sie die Größe Ihrer Containerdatei, die von 292 Kilobyte (je nach Dateisystem auch mehr) aufwärts bis hin zu mehreren Terabyte reichen kann. Die Obergrenze hängt von der Größe des jeweiligen Speichermediums ab. Dynamische, also anwachsende Größen sind auch möglich, was aber gewisse Nachteile hat. Die Performance leidet und was noch wichtiger ist: die Sicherheit auch. Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Weiter. Im nächsten Schritt vergeben Sie ein sicheres Passwort für Ihr Standard VeraCrypt-Volume. Achten Sie unbedingt darauf, dass das Passwort lang genug ist und aus zufälligen Kombinationen von Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen besteht. VeraCrypt empfiehlt eine Mindestlänge von 20 Zeichen. Wenn Ihr Passwort zu kurz ist, werden Sie explizit darauf hingewiesen: Nach der Festlegung Ihres Kennworts bestimmen Sie das Dateisystem Ihrer Containerdatei: FAT, exFAT oder NTFS. Anschließend bewegen Sie Ihre Maus für mindestens 30 Sekunden zufällig hin und her, um möglichst viel Entropie – Unordnung – zu erzeugen. So wird die Verschlüsselung besser. Wenn der Balken unter Durch Mausbewegungen gesammelte Entropie grün wird, dann reicht die Entropie aus. Mit Formatieren schließen Sie die Erstellung Ihres VeraCrypt-Volumes ab. Wenn Sie kein weiteres Volume anlegen wollen, dann Beenden Sie den Vorgang. Öffnen Sie anschließend das Hauptfenster von VeraCrypt. Dort werden die freien Laufwerksbuchstaben angezeigt. Wählen Sie einen aus, wie zum Beispiel K. Über den Datei-Button suchen Sie den Ordner, in dem Sie Ihren VeraCrypt-Container gespeichert haben. Wählen Sie die Datei aus, klicken Sie abschließend auf Einbinden und geben Sie im Pop-up-Fenster Ihr Passwort ein. Bestätigen Sie mit OK. Dieser Prozess kann unter Umständen länger dauern – haben Sie daher ein wenig Geduld. Nach der Einbindung steht Ihnen der Container unter Windows wie ein reguläres Laufwerk zur Verfügung. Falls Sie Ihren Daten-Tresor vorübergehend nicht mehr benötigen, dann hängen Sie ihn aus Sicherheitsgründen aus. So kann niemand unerlaubt darauf zugreifen. Wählen Sie dazu das Volume aus und klicken Sie auf Trennen. Mehrere VeraCrypt Container hängen Sie mit dem Button Alle trennen aus. -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich kann solch ein Programm nur empfehlen! Der Vorgänger von Veracrypt ( Truecrypt) hat mir damals den Arsch gerettet. Die Staatsanwaltschaft/Forensik hat erst gar nicht versucht, mein Volumen zu entschlüsseln!! LG Bulli Das ist gut so, dass sie es nicht versucht haben, aber wenn sie plötzlich vor der Tür oder im Zimmer stehen ist folgendes möglich. Ermittler können den aktiven Verschlüsselungsschlüssel einfach aus dem Arbeitsspeicher (RAM) klauen, indem sie Kältespray draufsprühen und sofort den Stecker ziehen – so frieren sie die Daten im stromlosen RAM ein und lesen sie aus. Fährt man den PC stattdessen ganz normal herunter, löscht das Betriebssystem den RAM sofort selbst, der Schlüssel ist weg und VeraCrypt ist absolut dicht. Diese Methode geht auch 10-60 Sekunden nach Strom aus! Also nie offen lassen oder Stand-by Modus! 0 Quote
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