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BullDDoser

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  1. DrogenhandelTonnen Kokain und Marihuana: Sechs Verdächtige angeklagt Spezial-Ermittler der "Zeos" erheben Anklage gegen mutmaßliche Großdealer. (Archivbild) David Young/dpa Sechs mutmaßliche Drogen-Großhändler sollen Kokain und Marihuana im Tonnenbereich verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage erhoben. Was den Beschuldigten vorgeworfen wird. Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine Bande von Drogen-Großhändlern soll mit Kokain und Marihuana im Tonnenbereich gehandelt und dabei mehr als elf Millionen Euro eingenommen haben. Die Zentralstelle für Organisierte Straftaten in NRW erhob nun Anklage gegen sechs Beschuldigte im Alter zwischen 26 und 58 Jahren, wie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mitteilte. Zwei Männer im Alter von 26 und 29 Jahren gelten den Angaben zufolge als mutmaßliche Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung, die spätestens Mitte 2022 gegründet worden sein soll. Den Ermittlern zufolge soll die Gruppe bis März 2025 an 62 Drogengeschäften beteiligt gewesen sein. Dabei gehe es um insgesamt etwa eine Tonne Kokain, vier Tonnen Marihuana, rund 20 Liter Amphetamin-Öl sowie 5.000 Oxycodon- und 1.000 Ecstasy-Tabletten. Oxycodon ist ein synthetisches Opiat, das in den USA zeitweise als Medikament zugelassen war und als Auslöser der dortigen schweren Drogenkrise gilt. Geheimes Logistik-Netzwerk Die Beschuldigten hätten ein Netzwerk mit Logistikern, Fahrern und Geldwäschern gesteuert. So seien die Drogen nach Deutschland gebracht und bundesweit verkauft worden. Zur Kommunikation sollen sie verschlüsselte Messengerdienste genutzt haben. Auf die Schliche sei man den Verdächtigen durch Hinweise aus anderen Ermittlungsverfahren gekommen. Drei weiteren Beschuldigten wird laut Staatsanwaltschaft bandenmäßiger Drogenhandel in mehreren Fällen vorgeworfen, ein weiterer soll Beihilfe geleistet haben. Fünf der sechs Beschuldigten sitzen in Untersuchungshaft, ein Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die mutmaßlichen Einnahmen in Höhe von rund 11,3 Millionen Euro sollen eingezogen werden. Durchsuchung vor wenigen Tagen Die Ermittlungen hatten 2024 begonnen und führten im März 2025 zu internationalen Durchsuchungen und Festnahmen. Das Landgericht Düsseldorf muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Die Gruppierung bestehe überwiegend aus deutschen Verdächtigen. Weitere Ermittlungen dauern an. Insgesamt gebe es 39 namentlich Beschuldigte. Erst vor wenigen Tagen habe gegen einen weiteren Verdächtigen eine Durchsuchung im spanischen Marbella und im Oberbergischen Kreis (NRW) stattgefunden. Wie der WDR berichtete, sollen unter den Beschuldigten mehrere Millionärssöhne sein. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte, einige der Verdächtigen kämen aus Familien mit gehobenem sozialen Standard. Quelle
  2. VM oder https://www.virustotal.com ist euer Freund! LG Bulli
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  5. Treuhand ist euer Freund! LG Bulli
  6. Webseiten im Darknet Wie man Webseiten im Darknet versteckt Wir erklären ausführlich, wie man die relevanten Daten von Webseiten im Darknet versteckt. Was ist eine DMZ-Umgebung? Was muss man beachten? Foren wie das xxxxxoder der xxxxxx waren lange Zeit im WWW erreichbar, die Techadmins hatten die Webseiten im Darknet versteckt, konkret gesagt im Tor-Netzwerk. Das hatte den Vorteil, dass beide Foren von Google & Co. indiziert wurden und man sie so über die Suchmaschinen finden konnte. Doch die relevanten Daten der Nutzer konnte die Polizei nicht ohne weiteres beschlagnahmen. Denn wenn der Server fällt, sollten die Daten nicht mit fallen. Foren und Webseiten im Darknet Der Entry-Server hat dabei nur die Aufgabe, alle Anfragen der Besucher weiterzuleiten. Die eigentlichen Daten befinden sich auf einer Onion-Seite mit Nginx Webserver oder einem VPS in Russland oder einem anderen Land, was den Webhoster nicht zur Preisgabe der Identität ihrer Hosting-Kunden verpflichtet. Wer die Tor-Seite innerhalb der EU hostet, hat das Prinzip offenbar noch nicht verstanden. Bei dem Vorgang überschreibt der Server den sogenannten Domain-Header, auch Host-Header genannt. Das heißt, der Server leitet die Anfrage einfach nur weiter zur Onion-Adresse. Natürlich muss man die Clearnet-Domain bei einem Offshore-Domain-Anbieter anmieten. Absicherung der Onion Seite mittels DMZ-Umgebung Die Abkürzung DMZ steht für demilitarisierte Zone. Das hat tatsächlich nur etwas mit IT zu tun. Gemeint ist ein Bereich, den man komplett von innen und außen abgeschottet hat. Der Tor Gateway/Entry-Server zum Hidden Service hat als einziger einen Zugang zur DMZ-Umgebung und zum Internet. Doch die Daten können diesen Bereich darüber nicht mehr verlassen. Die Verbindung über ein verschlüsseltes Netzwerk bedeutet automatisch, dass die Ladezeit länger ist und es länger dauert, bis man eine sichtbare Reaktion auf einen Mausklick erhält. Um diesen Effekt abzufedern, sollte man alle Grafiken und größere Dateien über den Cache auf dem Nginx-Server verfügbar machen. Das geht schneller, als diese jeweils laden zu lassen. Ein Docker-Netzwerk innerhalb der DMZ-Umgebung kann als extra Schutz für PHP-Worker, Datenbank oder Webserver genutzt werden. Warum der ganze Aufwand? Ganz einfach. Wenn die Behörden den Entry-Server im Clearnet beschlagnahmen, was passieren kann, dann kann die Polizei zwar die Seite offline nehmen. Doch sie erhalten auch im Fall einer Beschlagnahmung trotzdem keine relevanten Informationen, weil sich alle wichtigen Daten im Tor-Netzwerk befinden. Die Angabe, von wo die Daten zurückkommen, hilft ihnen auch nicht viel weiter. In der geschützten DMZ-Zone befindet sich der Nginx-Server und die Datenbank, beispielsweise auf Basis von MySQL. Beide sind nach außen komplett abgeschottet. Beide Server können sich lediglich zu festgelegten Bedingungen über einen Socks5-Proxyserver nach außen verbinden. Auch alle Updates der Software laufen darüber. Am besten sollte man diese direkt wieder über Tor hinaus routen. Einige Darknet-Seiten wurden geleakt über Ping-Anfragen, die zu einem Server der Polizei gesendet wurden. Diese wusste dann, wo die Tor-Umgebung gehostet ist, sofern jemand aus dem Container ausbrechen sollte oder aber den Webserver exploiten kann. Wichtig ist auch, bei der Entry-Node im Clearnet das Logging auszuschalten. Davon haben wir in unserem Beitrag letzte Woche schon gesprochen. Anleitung für die Installation Dies ist keine Anleitung für eine illegale Handlung. Natürlich kann man darüber auch einen legalen Dienst aufbauen. Dies ist auch nur der grobe Abriss. Doch so könnte die Installation des Frontends laufen. Wir hoffen, dass euch die Einrichtung der Webseiten im Darknet nicht zu kompliziert wird. Pakete installieren apt install nginx tor socat nano Tor Config für die Anfragen vorbereiten nano /etc/tor/torrc SocksPort 127.0.0.1:9050 socat einrichten nano /etc/systemd/system/tor-socat.service [Unit] Description=socat HTTP-to-SOCKS bridge for Tor After=tor.service Requires=tor.service [Service] ExecStart=/usr/bin/socat TCP-LISTEN:9080,fork,reuseaddr,bind=127.0.0.1 SOCKS5-CONNECT:127.0.0.1:eure_onion_domain.onion:80,socksport=9050 sofern vor 1.7.4 ExecStart=/usr/bin/socat TCP-LISTEN:9080,fork,reuseaddr,bind=127.0.0.1 SOCKS4A:127.0.0.1:eure_onion_domain.onion:80,socksport=9050 Restart=always [Install] WantedBy=multi-user.target Aktivieren systemctl daemon-reload systemctl enable –now tor-socat nano /etc/nginx/sites-enabled/example.to proxy_cache_path /var/cache/nginx levels=1:2 keys_zone=onion_cache:10m max_size=1g inactive=60m use_temp_path=off; server { listen 80; server_name example.to www.example.to; location / { proxy_pass http://127.0.0.1:9080; proxy_set_header Host eure_onion_domain.onion; proxy_set_header X-Real-IP $remote_addr; proxy_cache onion_cache; proxy_cache_valid 200 302 60m; proxy_cache_use_stale error timeout updating http_500 http_502 http_503 http_504; proxy_connect_timeout 60s; proxy_read_timeout 60s; proxy_send_timeout 60s; } } Kein Mailserver im Tor-Netzwerk Ein eigener Mailserver funktioniert im Tor-Netzwerk grundsätzlich nicht. Dafür muss man einen vertrauenswürdigen E-Mail-Anbieter nutzen und bei der Registrierung keine relevanten Informationen angeben. Dabei am besten den SMTP-Port auf 80 oder 443 anpassen. Natürlich darf man die E-Mails nur mit einem VPN* oder Tor SOCKS5 abrufen und verschicken, um die eigene IP-Adresse zu verschleiern. Spammer und Phisher haben in der Vergangenheit oft das Tor-Netzwerk für ihre Zwecke missbraucht. Die meisten Exit-Nodes blockieren deswegen den E-Mail-Versand grundsätzlich. Webseiten im Darknet: Weitere Probleme, Hindernisse Hinderlich ist auf jeden Fall die zeitliche Verzögerung, die beim Surfen entsteht, weil jede Anfrage immer erst über mehrere Server läuft, bevor die gewünschte Aktion ausgelöst wird. Das Browsen wird deutlich langsamer. Dafür ist alles für die Betreiber sehr viel besser abgesichert. Viele Admins nutzen das asynchrone Laden von Daten im Hintergrund und halten größere Dateien im Cache vor, damit sie ohne extra Ladevorgang aus dem Tor-Netzwerk ausgeliefert werden können. Als Lösung gibt es noch die Möglichkeit, eine größere Auslastung zu erkennen, um dann gleich mehrere Tor-Verbindungen zu nutzen. Manche konfigurieren ihren Server im Tor-Netzwerk auch so, dass man statt der üblichen 6 Server (3 hin, 3 zurück) bis zum Clearnet nur vier nutzt. Der sogenannte Single Onion Service ist aufgrund der fehlenden Umleitungen merklich schneller, doch das Ganze ist dadurch auch ein gutes Stück weit weniger sicher. Ob man zu solchen Mitteln greift, um alles zu beschleunigen, muss jeder mit sich selbst ausmachen. Natürlich gibt es noch andere verschlüsselte Netzwerke, wie I2P etc., doch die sind meist deutlich langsamer. Last, but not least sollte man daheim alle elektronischen Geräte mit einem sicheren Passwort verschlüsseln, damit man sie nicht auswerten kann. Wie man sich bei einer Hausdurchsuchung am besten verhalten sollte, haben wir ja schon früher einmal ausführlich beschrieben.
  7. Herzlich willkommen im Club.
  8. Kann jemand unseren Kameraden unter die Arme greifen? LG Bulli
  9. Fickmaus: Nie wieder was von gehört Leopard: Soll sich aus der Scene zurückgezogen haben eL!t3: Nach seinen Abschiedsripp mit einem Fake Swissboard verschwunden Symbios ( Bester CC-Seller der Scene) : Nie wieder was von ihm gehöt LG Bulli
  10. Alles cool. Wollte nur mal ganz dezent anmerken das ein eigener Thread sehr viel effektiver ist. LG Bulli
  11. Wenn ich noch einmal die Frage lese woher du Payback-Logs bekommst (außer du erstellst einen eigenen Thread), dann werde ich krawallig! LG Bulli
  12. Sucht zuverlässige Leute die die Ware checken lassen und nicht an den Proben naschen. ;-) So könnt ihr nebenbei noch ein paar Coins vedienen ;-) Kunden sollten vorhanden sein... LG Bulli
  13. Mehrere Politiker der Bundesregierung bei Angriffen auf Messengerdienst Signal betroffen Mutmaßliche Spionage über Signal Bundesregierung wohl auch von Phishing betroffen Stand: 25.04.2026 • 12:17 Uhr Der Phishing-Angriff auf Nutzer des Messengerdienstes Signal ist offenbar größer als bislang bekannt. Laut Recherchen des Spiegel sollen auch Bundesministerinnen von der mutmaßlichen Spionage betroffen sein. Die mutmaßlichen Spionageattacken über den Messengerdienst Signal haben auch die Bundesregierung erreicht. Betroffen sind nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einzelne Kabinettsmitglieder. Offiziell äußerte sich die Regierung bislang nicht zu konkreten Fällen. Laut Recherchen des Spiegel gehören Bauministerin Verena Hubertz und Familienministerin Karin Prien zu den Opfern der Phishing-Angriffe, die sich unter anderem in Deutschland gegen Politiker, Journalisten und Militärs richtet. Der für sicherheitsrelevante Themen zuständige Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zähle offenbar nicht zu denjenigen, auf deren Chats und Daten die Angreifer zugreifen konnten. Bereits Mitte der Woche war bekannt geworden, dass auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner betroffen war. Warnung durch Sicherheitsbehörden im Februar Vor den andauernden Phishing-Attacken über Signal hatten das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstmals im Februar öffentlich gewarnt. Später veröffentlichten sie einen weiteren Sicherheitshinweis mit konkreten Handlungsanweisungen. Darin hieß es, die Kampagne werde "wahrscheinlich durch einen staatlich gesteuerten Cyberakteur durchgeführt". Die Sicherheitsbehörden gingen zudem auf mehrere Politikerinnen und Politiker direkt zu, um sie zu warnen und herauszufinden, ob sich Angreifer erfolgreich Zugang zu ihrem Account verschafft hatten. Niederlande vermuten Russland als Auftraggeber Beim Phishing-Angriffen wird versucht, etwa durch gefälschte E-Mails oder Internetseiten, an persönliche Daten wie Passwörter zu gelangen, um Zugriff auf Chatnachrichten, Fotos und Dokumente zu erhalten. Die Bundesanwaltschaft, die zu den Angriffen ermittelt, äußerte sich bisher nicht zu einem möglichen Auftraggeber. Der Geheimdienst der Niederlande, der ebenfalls Attacken meldete, macht Russland verantwortlich. Quelle
  14. Apotheken dürfen nur Cannabis-Rezepte beliefern, die ordnungsgemäß ausgestellt wurden Apotheken dürfen nur Cannabis-Rezepte beliefern, die ordnungsgemäß ausgestellt wurden. Apotheken, die über Plattformen wie DrAnsay im Zusammenhang mit dem Bezug von Medizinalcannabis verknüpft sind, können für die Belieferung rechtswidrig ausgestellter Verordnungen haftbar gemacht werden. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte geklagt. Laut AKNR waren sowohl die Bewerbung von Medizinalcannabis auf der Plattform DrAnsay als auch das Angebot, dort Verschreibungen über einen Fragebogen auszustellen, rechtswidrig. Da dies inzwischen allgemein bekannt sei, seien Apotheken für diese Rechtsverstöße mitverantwortlich, vor allem dann, wenn das Angebot an Medizinalcannabis der Apotheke auf der Plattform eingesehen werden könne. Das Geschäftsmodell der Plattform wäre gar nicht möglich, wenn die Apotheke sich nicht bereiterklären würde, durch die Verknüpfung die Verschreibungen entgegenzunehmen und zu beliefern, so die AKNR. In diesem Zusammenhang habe das Gericht auch einen Verstoß gegen § 17 Abs. 8 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) angenommen, soweit die Apotheke solche Verschiebungen entgegennehme. Nach dieser Vorschrift hat das pharmazeutische Personal einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten und bei begründetem Verdacht auf Missbrauch die Abgabe zu verweigern. Da für die Apotheke erkennbar gewesen sei, dass die Verschreibungen regelmäßig nur aufgrund des vom Verbraucher ausgefüllten Fragebogens und ohne irgendeinen persönlichen Kontakt oder eine persönliche Kommunikation zu Ärzten ausgestellt würden, sei ihr auch bewusst gewesen, dass es hier zu Missbrauch kommen könne: „Der Beklagte wusste daher, dass es bei diesem System regelmäßig zu Missbrauchsfällen kommt, in denen es an einer medizinischen Indikation fehlt beziehungsweise bei der die Verschreibung nicht die gesetzlichen Vorgaben und anerkannten fachlichen Standards eingehalten werden.“ An einem derartigen Geschäftsmodell darf nach dieser Entscheidung demnach eine deutsche Apotheke nicht mitwirken und daher solche Verschreibungen auch nicht beliefern. Bereits ähnliche Entscheidung gefallen Eine ähnliche Entscheidung hatte die AKNR kürzlich im Zusammenhang mit DoktorABC vor dem Landgericht Berlin II errungen. Bereits vor einem Jahr war die AKNR in erster Instanz erfolgreich gegen das Angebot von DrAnsay vorgegangen. Die Plattform hatte dann ihrerseits vor verschiedenen Landgerichten gegen Mitbewerber wie DoktorABC, CanDoc und Grünhorn prozessiert. „Alle wissen, dass die wirtschaftliche Lage der Apotheken vor Ort herausfordernd ist. Dies darf aber nicht zur inneren Rechtfertigung führen, sich an offensichtlich rechtswidrigen Geschäftsmodellen zu beteiligen“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der AKNR und der Bundesapothekerkammer. „Die Apotheke ist und bleibt in besonderem Maße verpflichtet, der Gesundheit der Bevölkerung zu dienen. Das damit verbundene Vertrauen darf nicht verspielt werden.“ Justiziarin Dr. Bettina Mecking ergänzt: „Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich, da sie den Wert der Leistung von Apotheken, die diese täglich erbringen, unterstreicht. Uns wäre aber wohler, wenn die Politik endlich den festgestellten Missbrauch durch effektive Maßnahmen, die wir wiederholt auch vorgeschlagen haben, begegnen würde und wir daher nicht auf ein Vorgehen gegen Apotheken ausweichen müssten, um hier den Wildwuchs einer missbrauchten Liberalisierung zu begegnen.“ „Zusammenarbeit mit solchen Anbietern unzulässig“ „Es ist nun an den Aufsichtsbehörden, die Entscheidung auch effektiv bei der regelmäßigen Begehung der Apotheken durchzusetzen“, so Dr. Morton Douglas, der die AKNR auch in diesem Verfahren vertreten hat. „Denn je mehr sich Apotheken mit derartigen Geschäftsmodellen befassen, desto stärker verlieren sie ihre eigentliche gesetzliche Aufgabe aus dem Blick. Spätestens jetzt muss jedem Apothekenbetreiber klar sein, dass die Zusammenarbeit mit solchen Anbietern unzulässig ist und ihn selbst unzuverlässig macht. An diesen Maßstäben können und müssen sich die Aufsichtsbehörden orientieren.“
  15. Jedem seine Meinung! Es muß jeder selber entscheiden was er von sich (angeblich) preis gibt.
  16. Swissfaking.net. Mein Admin war Fickmaus. Meine Kollegen waren Leopard und eL!t3 .
  17. Push 4 free. Handelt mit TH hier über das Forum und lasst euch nicht auf TG, Session usw. rippen!
  18. Willkommen an Bord. Wünsche dir viel Erfolg! LG Bulli
  19. Kleiner Push nach oben... LG Bulli
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