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BullDDoser

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Everything posted by BullDDoser

  1. Herzlich willkommen im Club.
  2. Kann jemand unseren Kameraden unter die Arme greifen? LG Bulli
  3. Fickmaus: Nie wieder was von gehört Leopard: Soll sich aus der Scene zurückgezogen haben eL!t3: Nach seinen Abschiedsripp mit einem Fake Swissboard verschwunden Symbios ( Bester CC-Seller der Scene) : Nie wieder was von ihm gehöt LG Bulli
  4. Alles cool. Wollte nur mal ganz dezent anmerken das ein eigener Thread sehr viel effektiver ist. LG Bulli
  5. Wenn ich noch einmal die Frage lese woher du Payback-Logs bekommst (außer du erstellst einen eigenen Thread), dann werde ich krawallig! LG Bulli
  6. Sucht zuverlässige Leute die die Ware checken lassen und nicht an den Proben naschen. ;-) So könnt ihr nebenbei noch ein paar Coins vedienen ;-) Kunden sollten vorhanden sein... LG Bulli
  7. Mehrere Politiker der Bundesregierung bei Angriffen auf Messengerdienst Signal betroffen Mutmaßliche Spionage über Signal Bundesregierung wohl auch von Phishing betroffen Stand: 25.04.2026 • 12:17 Uhr Der Phishing-Angriff auf Nutzer des Messengerdienstes Signal ist offenbar größer als bislang bekannt. Laut Recherchen des Spiegel sollen auch Bundesministerinnen von der mutmaßlichen Spionage betroffen sein. Die mutmaßlichen Spionageattacken über den Messengerdienst Signal haben auch die Bundesregierung erreicht. Betroffen sind nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einzelne Kabinettsmitglieder. Offiziell äußerte sich die Regierung bislang nicht zu konkreten Fällen. Laut Recherchen des Spiegel gehören Bauministerin Verena Hubertz und Familienministerin Karin Prien zu den Opfern der Phishing-Angriffe, die sich unter anderem in Deutschland gegen Politiker, Journalisten und Militärs richtet. Der für sicherheitsrelevante Themen zuständige Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zähle offenbar nicht zu denjenigen, auf deren Chats und Daten die Angreifer zugreifen konnten. Bereits Mitte der Woche war bekannt geworden, dass auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner betroffen war. Warnung durch Sicherheitsbehörden im Februar Vor den andauernden Phishing-Attacken über Signal hatten das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstmals im Februar öffentlich gewarnt. Später veröffentlichten sie einen weiteren Sicherheitshinweis mit konkreten Handlungsanweisungen. Darin hieß es, die Kampagne werde "wahrscheinlich durch einen staatlich gesteuerten Cyberakteur durchgeführt". Die Sicherheitsbehörden gingen zudem auf mehrere Politikerinnen und Politiker direkt zu, um sie zu warnen und herauszufinden, ob sich Angreifer erfolgreich Zugang zu ihrem Account verschafft hatten. Niederlande vermuten Russland als Auftraggeber Beim Phishing-Angriffen wird versucht, etwa durch gefälschte E-Mails oder Internetseiten, an persönliche Daten wie Passwörter zu gelangen, um Zugriff auf Chatnachrichten, Fotos und Dokumente zu erhalten. Die Bundesanwaltschaft, die zu den Angriffen ermittelt, äußerte sich bisher nicht zu einem möglichen Auftraggeber. Der Geheimdienst der Niederlande, der ebenfalls Attacken meldete, macht Russland verantwortlich. Quelle
  8. Apotheken dürfen nur Cannabis-Rezepte beliefern, die ordnungsgemäß ausgestellt wurden Apotheken dürfen nur Cannabis-Rezepte beliefern, die ordnungsgemäß ausgestellt wurden. Apotheken, die über Plattformen wie DrAnsay im Zusammenhang mit dem Bezug von Medizinalcannabis verknüpft sind, können für die Belieferung rechtswidrig ausgestellter Verordnungen haftbar gemacht werden. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte geklagt. Laut AKNR waren sowohl die Bewerbung von Medizinalcannabis auf der Plattform DrAnsay als auch das Angebot, dort Verschreibungen über einen Fragebogen auszustellen, rechtswidrig. Da dies inzwischen allgemein bekannt sei, seien Apotheken für diese Rechtsverstöße mitverantwortlich, vor allem dann, wenn das Angebot an Medizinalcannabis der Apotheke auf der Plattform eingesehen werden könne. Das Geschäftsmodell der Plattform wäre gar nicht möglich, wenn die Apotheke sich nicht bereiterklären würde, durch die Verknüpfung die Verschreibungen entgegenzunehmen und zu beliefern, so die AKNR. In diesem Zusammenhang habe das Gericht auch einen Verstoß gegen § 17 Abs. 8 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) angenommen, soweit die Apotheke solche Verschiebungen entgegennehme. Nach dieser Vorschrift hat das pharmazeutische Personal einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten und bei begründetem Verdacht auf Missbrauch die Abgabe zu verweigern. Da für die Apotheke erkennbar gewesen sei, dass die Verschreibungen regelmäßig nur aufgrund des vom Verbraucher ausgefüllten Fragebogens und ohne irgendeinen persönlichen Kontakt oder eine persönliche Kommunikation zu Ärzten ausgestellt würden, sei ihr auch bewusst gewesen, dass es hier zu Missbrauch kommen könne: „Der Beklagte wusste daher, dass es bei diesem System regelmäßig zu Missbrauchsfällen kommt, in denen es an einer medizinischen Indikation fehlt beziehungsweise bei der die Verschreibung nicht die gesetzlichen Vorgaben und anerkannten fachlichen Standards eingehalten werden.“ An einem derartigen Geschäftsmodell darf nach dieser Entscheidung demnach eine deutsche Apotheke nicht mitwirken und daher solche Verschreibungen auch nicht beliefern. Bereits ähnliche Entscheidung gefallen Eine ähnliche Entscheidung hatte die AKNR kürzlich im Zusammenhang mit DoktorABC vor dem Landgericht Berlin II errungen. Bereits vor einem Jahr war die AKNR in erster Instanz erfolgreich gegen das Angebot von DrAnsay vorgegangen. Die Plattform hatte dann ihrerseits vor verschiedenen Landgerichten gegen Mitbewerber wie DoktorABC, CanDoc und Grünhorn prozessiert. „Alle wissen, dass die wirtschaftliche Lage der Apotheken vor Ort herausfordernd ist. Dies darf aber nicht zur inneren Rechtfertigung führen, sich an offensichtlich rechtswidrigen Geschäftsmodellen zu beteiligen“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der AKNR und der Bundesapothekerkammer. „Die Apotheke ist und bleibt in besonderem Maße verpflichtet, der Gesundheit der Bevölkerung zu dienen. Das damit verbundene Vertrauen darf nicht verspielt werden.“ Justiziarin Dr. Bettina Mecking ergänzt: „Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich, da sie den Wert der Leistung von Apotheken, die diese täglich erbringen, unterstreicht. Uns wäre aber wohler, wenn die Politik endlich den festgestellten Missbrauch durch effektive Maßnahmen, die wir wiederholt auch vorgeschlagen haben, begegnen würde und wir daher nicht auf ein Vorgehen gegen Apotheken ausweichen müssten, um hier den Wildwuchs einer missbrauchten Liberalisierung zu begegnen.“ „Zusammenarbeit mit solchen Anbietern unzulässig“ „Es ist nun an den Aufsichtsbehörden, die Entscheidung auch effektiv bei der regelmäßigen Begehung der Apotheken durchzusetzen“, so Dr. Morton Douglas, der die AKNR auch in diesem Verfahren vertreten hat. „Denn je mehr sich Apotheken mit derartigen Geschäftsmodellen befassen, desto stärker verlieren sie ihre eigentliche gesetzliche Aufgabe aus dem Blick. Spätestens jetzt muss jedem Apothekenbetreiber klar sein, dass die Zusammenarbeit mit solchen Anbietern unzulässig ist und ihn selbst unzuverlässig macht. An diesen Maßstäben können und müssen sich die Aufsichtsbehörden orientieren.“
  9. Jedem seine Meinung! Es muß jeder selber entscheiden was er von sich (angeblich) preis gibt.
  10. Swissfaking.net. Mein Admin war Fickmaus. Meine Kollegen waren Leopard und eL!t3 .
  11. Push 4 free. Handelt mit TH hier über das Forum und lasst euch nicht auf TG, Session usw. rippen!
  12. Willkommen an Bord. Wünsche dir viel Erfolg! LG Bulli
  13. Kleiner Push nach oben... LG Bulli
  14. Herzlich willkommen auf cstate.
  15. Zalando war früher mal easy auf Rechnung. Aber die Jungs lernen halt dazu!
  16. Ein großer Fehler Diverse reaktionsfreudige Chemikalien bei einem Versandhaus zu bestellen.... Munkelt man...habe ich gehört....wurde mir zugetragen
  17. Herzlich willkommen im Forum!
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