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BullDDoser

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Everything posted by BullDDoser

  1. Ist ja die Frage wie lange unser Kollege schon seinen Lappen los ist ;-)
  2. Sicherstellung von 636 Kilogramm Kokain in Wuppertal Ort und Datum : München, 7. Mai 2026 Drei Tatverdächtige in Untersuchungshaft und zwei Schusswaffen beschlagnahmt Seit Anfang 2025 führt die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem "Traunsteiner Modell" gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt München ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte wegen Verdachts der bandenmäßigen Einfuhr und des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Am 15. und 16. April 2026 wurden nun beim Vollzug eines von der Staatsanwaltschaft Traunstein erwirkten Haftbefehls und mehrerer Durchsuchungsbeschlüsse durch zahlreiche Beamte des Zollfahndungsamts, des Zolls, der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts in Wuppertal ein mutmaßliches Bandenmitglied festgenommen und insgesamt 636 Kilogramm Kokain sichergestellt. Bei diesem Großeinsatz wurden zudem vor Ort zwei Männer vorläufig festgenommen, die ebenfalls dringend verdächtig sind, zu der mutmaßlichen Bande zu gehören. Gegen diese beiden Beschuldigten wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein Haftbefehle erlassen und in Vollzug gesetzt. Alle drei Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Ermittler der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein und Beamte des Zollfahndungsamts München erlangten Anfang 2025 Hinweise auf eine mutmaßliche Bande, deren Mitglieder im Verdacht stehen, im großen Stil Kokain zu schmuggeln. Ende Mai 2025 fanden Beamte der bayerischen Grenzpolizei bei der Kontrolle eines mit zwei Männern besetzten Pkw auf einem Parkplatz an der Autobahn 8 im Gemeindebereich Bad Feilnbach (Landkreis Rosenheim) 16,5 Kilogramm Kokain auf. Nach der erfolgten Sicherstellung ergaben die weiteren Ermittlungen den Verdacht, dass dieser Transport im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Bande steht, deren Mitglieder wiederholt Kokain in das Bundegebiet einführen, um dort damit Handel zu treiben. Gegen einen 50-jährigen Mann begründeten die Ermittlungen den dringenden Tatverdacht, als mutmaßliches Bandenmitglied Kokain in nicht geringer Menge über einen Rauschgiftbunker in Wuppertal weiterverkauft zu haben. Zu diesem Zweck soll der Beschuldigte Schmuggelfahrten mit Fahrzeugen organisiert haben, die mit professionell eingerichteten Verstecken präpariert waren. Gegen ihn erwirkte die Staatsanwaltschaft Traunstein beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Traunstein einen Haftbefehl. Außerdem ergingen neun gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse im Hinblick auf Objekte in Wuppertal und der näheren Umgebung, bei denen der Verdacht bestand, dass dort größere Mengen Kokain aufbewahrt und versteckt werden. Der Haftbefehl und die Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 15. und 16. April 2026 durch Kräfte des Zollfahndungsamts München - Sachgebiet zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität - bei einem sorgfältig geplanten und genau koordinierten Großeinsatz unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein vollzogen. Bei der Durchsuchung einer Gewerbeimmobilie in Wuppertal entdeckten Kräfte des Zolls hinter einer doppelten Wand ein Rauschgiftdepot mit 636 Kilogramm Kokain, das neben zwei gefundenen teilgeladenen scharfen Schusswaffen sichergestellt werden konnte. Der mit Haftbefehl gesuchte 50-jährige Beschuldigte konnte festgenommen werden. Im Zusammenhang mit den Durchsuchungen entwickelte sich darüber hinaus gegen zwei Männer im Alter von 33 und 39 Jahren der dringende Verdacht, Mitglieder der mutmaßlichen Bande zu sein. Die beiden Beschuldigten wurden vor Ort vorläufig festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt, da die Staatsanwaltschaft Traunstein auch gegen diese jeweils Haftantrag gestellt hat. Anlässlich der Vorführung der Beschuldigten bestätigte der Ermittlungsrichter den Haftbefehl gegen den 50-Jährigen, erließ antragsgemäß die Haftbefehle gegen die beiden weiteren Beschuldigten und setzte alle drei Haftbefehle in Vollzug. Die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Generalstaatsanwalt in München, Andreas Wimmer, zu dessen Bezirk die Staatsanwaltschaft Traunstein gehört, sagt hierzu: "Es zeigt sich erneut, dass die Gründung der Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Traunstein ein wichtiger und richtiger Schritt war. Sie erzielt durch die hohe Fachkompetenz, die Spezialisierung und den überobligatorischen Arbeitseinsatz regelmäßig - wie hier erneut - große Erfolge. Das 'Traunsteiner Modell' zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität hat sich als echtes Erfolgsmodell erwiesen. Daher wurden zwischenzeitlich bei allen bayerischen Grenzstaatsanwaltschaften entsprechende Abteilungen eingerichtet. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität erfordert aufwendige und zeitintensive Ermittlungen. Der große Drogenfund zeigt, dass durch ein konzertiertes Vorgehen der Ermittlungsbehörden effektive Erfolge erzielt werden können. Strukturermittlungen sollten daher grenzüberschreitend intensiviert und ausgebaut werden." Andreas Wimmer, Generalstaatsanwalt Der Leiter des Zollkriminalamts Dr. Tino Igelmann führt ergänzend aus: "Die unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein geführten Ermittlungen verdeutlichen, dass nur mit umfassenden zeit- und personalintensiven Strukturermittlungen gegen international tätige Gruppierungen vorgegangen werden kann. Im Rahmen der akribischen Ermittlungen konnten die Ermittlerinnen und Ermittler im Bundesgebiet einen Rauschgiftbunker aufspüren, dabei über 600 Kilogramm Kokain sicherstellen, die Tatbeteiligten identifizieren und festnehmen. Der deutsche Zollfahndungsdienst mit seiner bundesweiten Zuständigkeit nimmt die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität mit großer Expertise und Engagement wahr, denn es gilt nicht nur Rauschgift sicherzustellen, sondern gerade auch die Tätergruppierungen und deren Netzwerke zu zerschlagen." Dr. Tino Igelmann, Leiter des Zollkriminalamts An dem Großeinsatz waren rund 130 Beamte des Zollfahndungsamts München, des Zollkriminalamts, der Hauptzollämter Duisburg, Düsseldorf und Köln, der Bundespolizeiabteilung Hünfeld (BFE) und des Bundeskriminalamts beteiligt.
  3. Wer jetzt der Fachmann in Sachen MPU ist kann ich dir nicht sagen. In einigen Bundesländern verfällt aber die MPU-Pflicht nach einer gewissen Zeit. Das kann aber bis zu 10 Jahren dauern. LG Bulli
  4. Soweit ich gehört habe dauert es lange bis sich die Wirkstoffen abbauen. Soll teilweise Jahre dauern. LG Bulli
  5. Und nach oben damit...
  6. Nice das du uns gefunden hast. Wünsche dir hier Spaß und Erfolg @ DMT LG Bulli
  7. Macht bei mir einen guten Eindruck. Thx für dem Tip!🙏
  8. Im Nachrichten-Audio: Im Landkreis Mansfeld-Südharz ist ein mutmaßlich illegaler Cannabis-Anbau entdeckt worden. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt Drogenfund Drogenfund in Kelbra: Polizei hebt Cannabis-Plantage aus 05. Mai 2026, 10:29 Uhr In Kelbra im Kreis Mansfeld-Südharz hat die Polizei eine mutmaßlich illegale Cannabis-Plantage mit rund 600 Pflanzen ausgehoben. Ein 37-jähriger Mann wurde festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Im Landkreis Mansfeld-Südharz ist ein mutmaßlich illegaler Cannabis-Anbau entdeckt worden. Wie die Polizei mitteilte, war sie bereits am Donnerstag im Kelbraer Ortsteil Tilleda im Einsatz, nachdem Zeugen Hinweise gegeben hatten. Dort entdeckten die Einsatzkräfte technische Anlagen und rund 600 Cannabispflanzen. Ein 37-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz wurde vorläufig festgenommen. Gegen ihn ermittelt die Polizei. Am Sonnabend wurde er einem Richter am Amtsgericht Merseburg vorgeführt. Er ordnete Untersuchungshaft an. Der Tatverdächtige sitzt inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt in Halle. Die Pflanzen wurden nach Polizeiangaben abgeholt und vernichtet. QUELLE
  9. Ab nach oben damit!
  10. Viel Spaß und möge dein Laden laufen.... LG Bulli
  11. Also nicht wirklich für Anfänger und/oder Photoshop-Idioten geeignet. LG Bulli
  12. Wünsche dir viel Spaß und Erfolg auf cstate @ Simse LG Bulli
  13. In Großbritannien gerät illegales Streaming über Fire-TV-Sticks zunehmend ins Visier der Polizei. Bildquelle: ChatGPT Fire-TV-Stick-Piraterie: Polizei wertet Bankdaten aus – Nutzer im Visier 02.05.2026 von Antonia Frank Lesezeit: 7 Min. Fire-TV-Stick-Piraterie im Fokus: UK-Polizei wertet Bankdaten aus. Drohen Hausbesuche? Vergleich mit Deutschland zeigt Unterschiede. Inhalt Fire-TV-Stick-Piraterie im Visier: Polizei setzt auf Bankdaten Illegales Streaming per Fire-TV-Stick: Günstig, bequem und riskant Welche Strafen drohen in Großbritannien? Überwachung durch die Hintertür? Kritische Fragen zum Vorgehen Deutschland vs. UK: Fire-TV-Stick-Piraterie wird hier anders verfolgt Cyberrisiken: Die unterschätzte Schattenseite der Streaming-Piraterie Illegales Streaming boomt Illegales Streaming boomt und Großbritannien schlägt zurück. Ermittler werten im Zusammenhang mit der Fire-TV-Stick-Piraterie gezielt Bankdaten aus, erstellen Nutzerlisten und kündigen Hausbesuche an. Wäre jedoch ein solches Vorgehen auch in Deutschland denkbar? Fire-TV-Stick-Piraterie ist bereits ein Massenmarkt, besonders im Vereinigten Königreich. Millionen Haushalte streamen Pay-TV, Netflix oder Premier League zum Discountpreis oder gleich gratis. Polizei und Rechteinhaber gehen nun in die Offensive. Sie greifen zu neuen Mitteln und nehmen erstmals gezielt auch die Nutzer ins Fadenkreuz. Ein Blick hinter die Kulissen eines Crackdowns, der auch hierzulande für Diskussionen sorgen dürfte. Fire-TV-Stick-Piraterie im Visier: Polizei setzt auf Bankdaten Im Rahmen der landesweiten Aktion „Operation Eider“ nehmen Polizei und Anti-Piracy-Organisationen wie FACT gezielt Nutzer illegaler Streaming-Angebote ins Visier. Ermittler analysieren Banktransaktionen, um Zahlungen an illegale IPTV-Anbieter oder Händler manipulierter Streaming-Sticks nachzuvollziehen. Laut einem Bericht der Daily Mail beruft sich ein anonymer Ermittler darauf, dass Behörden bereits damit begonnen haben sollen, entsprechende Listen zu erstellen und Zahlungsdaten systematisch auszuwerten. In der Regel erfolgt dies jedoch nicht flächendeckend, sondern auf Grundlage konkreter Ermittlungen und gerichtlicher Anordnungen. So musste bereits Ende März dieses Jahres die Neobank Revolut Daten von hunderten Kunden herausgeben, die Geld an einen bekannten Streaming-Anbieter überwiesen hatten. Zudem sichern Ermittler bei Razzien gegen Händler Kundendaten, inklusive Namen und Adressen. Im Ergebnis erstellen sie aus dem gewonnenen Material Listen mutmaßlicher Nutzer, die Besuch von der Polizei bekommen könnten. Damit geraten verstärkt auch Konsumenten ins Fadenkreuz. Illegales Streaming per Fire-TV-Stick: Günstig, bequem und riskant Das Prinzip dahinter ist technisch einfach erklärt. Gängige Streaming-Sticks wie der Amazon Fire-Stick oder vergleichbare Geräte werden manipuliert, oft als „jailbroken“ bezeichnet, und mit zusätzlicher Software ausgestattet, die den Zugriff auf illegale Streams ermöglicht. Nutzer erhalten so für wenige Euro im Monat oder pro Jahr Zugang zu Inhalten, die normalerweise kostenpflichtig sind. Das Angebot umfasst dabei ein breites Spektrum, das von klassischem Pay-TV über bekannte Streamingdienste bis hin zu Live-Sport reicht. Diese Form der Fire-TV-Stick-Piraterie boomt, weil sie die stetig steigenden Kosten legaler Abonnements gezielt unterläuft und eine scheinbar günstige Alternative bietet. Rechtlich ist die Lage jedoch eindeutig. Wer Bezahlschranken umgeht, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Im Vereinigten Königreich kann dieses Verhalten darüber hinaus als Betrug gewertet werden, da Nutzer wissentlich Leistungen in Anspruch nehmen, für die eigentlich eine Zahlung erforderlich wäre. Welche Strafen drohen in Großbritannien? Während Verkäufer illegaler Streaming-Boxen regelmäßig vor Gericht landen, geraten nun auch Nutzer stärker unter Druck. Mögliche Konsequenzen reichen dabei von Geldstrafen, die in schwerwiegenden Fällen hohe Summen erreichen können, über Freiheitsstrafen bis hin zu polizeilichen Maßnahmen wie unangekündigten Hausbesuchen oder Durchsuchungen. In der Praxis richten sich besonders harte Strafen jedoch in erster Linie gegen Anbieter und gewerbliche Strukturen, während Nutzer häufig zunächst mit milderen Maßnahmen konfrontiert werden. Die Behörden machen damit klar, dass die Nutzung von Angeboten aus der Fire-TV-Stick-Piraterie immer häufiger als ernstzunehmende Straftat betrachtet wird. Überwachung durch die Hintertür? Kritische Fragen zum Vorgehen Die Auswertung von Bankdaten wirft massive Fragen auf. Wie weit Behörden Zahlungsdaten überhaupt auswerten dürfen, ist dabei ebenso umstritten wie die Frage, ob bereits eine einzelne Überweisung als ausreichender Beleg für illegales Streaming gelten kann. Zudem steht im Raum, ob sich diese Praxis künftig auch auf andere digitale Bereiche ausweiten könnte. Klar ist jedoch, dass Staat und private Rechteinhaber hier eng zusammenarbeiten. Ein Vorgehen, das in dieser Form in Deutschland weitaus kritischer bewertet würde. Deutschland vs. UK: Fire-TV-Stick-Piraterie wird hier anders verfolgt Der entscheidende Unterschied liegt im jeweiligen Rechtsrahmen. In Großbritannien wird die Nutzung illegaler Streams in der Praxis häufig als Betrug nach dem Fraud Act 2006 gewertet, insbesondere als „obtaining services dishonestly“ nach Section 11, wenn Nutzer bewusst kostenpflichtige Inhalte ohne Bezahlung abrufen. Dabei reicht es bereits aus, dass jemand bewusst eine Leistung nutzt, für die eigentlich bezahlt werden müsste, um den Tatbestand zu erfüllen. Hinzu kommt eine enge Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern, Banken und Ermittlungsbehörden. Die Herausgabe von Kundendaten auf Grundlage gerichtlicher Anordnungen ist dort bereits gängige Praxis. In Deutschland ist die Fire-TV-Stick-Piraterie ebenfalls rechtswidrig und wird in erster Linie als Verstoß gegen das Urheberrecht nach §106 UrhG eingeordnet. Je nach Fallkonstellation kann auch der Tatbestand des Computerbetrugs gemäß §263a StGB erfüllt sein. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn technische Schutzmaßnahmen gezielt umgangen oder manipuliert werden, um sich unbefugt Zugang zu kostenpflichtigen Inhalten zu verschaffen und dadurch einen Vermögensvorteil zu erlangen. Voraussetzung ist in der Regel, dass bewusst in einen automatisierten Datenverarbeitungsvorgang eingegriffen wird, etwa durch die Nutzung entsprechend präparierter Software oder Zugangssysteme, die eine Bezahlung umgehen. Vergleichsweise gelten hier jedoch erheblich strengere Datenschutzvorgaben, insbesondere durch die DSGVO und das Bankgeheimnis. Die Auswertung von Bankdaten ist in Deutschland grundsätzlich nur bei einem konkreten Tatverdacht und auf Grundlage richterlicher Anordnungen zulässig. Eine massenhafte Analyse ohne entsprechenden Anlass wäre rechtlich kaum durchsetzbar. Die Strafverfolgung konzentriert sich in der Praxis vor allem auf Anbieter und gewerbliche Strukturen, weniger auf einzelne Endnutzer. Ein Vorgehen wie in Großbritannien wäre in Deutschland rechtlich nur sehr eingeschränkt umsetzbar. Cyberrisiken: Die unterschätzte Schattenseite der Streaming-Piraterie Neben rechtlichen Risiken bringt die Nutzung illegaler Streaming-Angebote oft ganz praktische Gefahren mit sich. Manipulierte Streaming-Geräte können zur Gefahr werden: Schadsoftware liest Daten aus und öffnet Cyberkriminellen Tür und Tor. Im Umfeld manipulierter Streaming-Geräte besteht ein erhebliches Risiko, dass Schadsoftware wie Malware oder Spyware installiert ist, die unbemerkt im Hintergrund arbeitet. Dadurch können sensible Daten wie Zugangsdaten oder sogar Bankinformationen abgegriffen werden. In vielen Fällen werden diese Informationen anschließend weiterverkauft, etwa im Darknet. Gerade im Kontext der Fire-TV-Stick-Piraterie sind solche Gefahren keine Seltenheit. Illegales Streaming boomt Der Trend ist bedingt durch steigende Abonnementpreise, die zunehmende Fragmentierung von Inhalten auf zahlreiche Plattformen und den wachsenden wirtschaftlichen Druck auf viele Haushalte. Dies trägt gemeinsam dazu bei, dass immer mehr Nutzer nach Alternativen suchen. Im Ergebnis verzeichnet illegales Streaming, insbesondere über manipulierte Geräte wie Fire TV Sticks, derzeit ein spürbares Comeback. Die Entwicklungen in Großbritannien zeigen, wie sich die Ermittlungsmethoden im Kampf gegen illegales Streaming erheblich verschärfen. Die Kombination aus der Analyse von Bankdaten, Razzien bei Händlern und der Auswertung von Kundendaten bezeichnet einen Strategiewechsel, bei dem zunehmend auch Endnutzer in den Fokus geraten. In Deutschland dürfte ein derart weitreichendes Vorgehen zwar rechtlich nur schwer umzusetzen sein. Dennoch zeichnet sich auch hier ein Trend ab. Der Druck auf Nutzer wächst spürbar, die Maßnahmen werden zunehmend intensiver. Die Fire-TV-Stick-Piraterie ist damit endgültig im Visier der Strafverfolgung angekommen.
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