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Showing most liked content on 04/26/26 in all areas

  1. Prozess in Hamburg Wenn der Drogendeal am Ausfüllen des Paketscheins scheitert Der Angeklagte (r.) und sein Anwalt vor der Urteilsverkündung im Prozess wegen Drogenhandels Wer ist Adressat, wer Absender? Drogendealer füllen einen Paketschein falsch aus. Ihre Kokain-Sendung fliegt auf. Dann geht ein Rettungsversuch schief und bringt den Helfer in Haft. Ein falsch ausgefüllter Paketschein hat einen großen Drogendeal in Hamburg auffliegen lassen. Nach einem Versuch, die Sendung mit 48 Kilo Kokain zurückzuholen, wurde ein 23-Jähriger verhaftet. Das Landgericht Hamburg verurteilte den irakischen Medizinstudenten nun wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu drei Jahren Gefängnis. Das Rauschgift habe einen Wert von weit über einer Million Euro gehabt, sagte die Vorsitzende Richterin Nele Behr. Ende Februar hatte ein Mittäter die vier Kokainpakete – mit einem falschen Absender – zum Verkauf nach Australien verschicken wollen. Doch der Aufgeber vertauschte beim Ausfüllen des Paketscheins Absender und Adressat. Die nun angeblich aus Australien kommende Sendung sollte an einen Auto-Ersatzteilhandel in Köln gehen. Ein Mitarbeiter des Kurierdienstes wurde angesichts des vergleichsweise geringen Portos misstrauisch, öffnete die Pakete und verständigte die Polizei, wie die Richterin sagte. Die Hintermänner ahnten nichts von der Sicherstellung und schickten Anfang März einen Komplizen aus der Schweiz los, um die Pakete in Hamburg zurückzuholen. Der aus Norwegen angereiste Angeklagte sollte die Schmuggellieferung übernehmen und ins Ausland schaffen. Doch die Polizei fing den aus der Schweiz kommenden Mann schon in Baden-Württemberg ab. Angeklagter wollte angeblich Paket mit Luxusuhr abholen Der Angeklagte begab sich nach seiner Ankunft aus Oslo selbst zur Paketdienstfiliale in der Nähe des Hamburger Flughafens und versuchte sein Glück. Angeblich wollte er für einen Freund eine Sendung mit einer teuren Luxusuhr abholen. Doch unverrichteter Dinge musste er nach Oslo zurückfliegen, wie die Richterin erklärte. Dort wurde er verhaftet und schließlich nach Deutschland ausgeliefert. Die Aussage des 23-Jährigen, er habe nur eine teure Uhr für einen Freund abholen wollen, sei nicht glaubwürdig. Er habe weder eine Vollmacht als Abholer noch die Tracking-Nummer der Sendung gehabt. Tatsächlich habe er die Drogenlieferung „retten“ wollen. Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass es sich dabei um Kokain im zweistelligen Kilobereich handelte. „Wir sind überzeugt, dass Sie genau wussten, was Sie da taten“, sagte die Vorsitzende der Strafkammer. Möglicherweise Freundschaftsdienst Das Motiv des Angeklagten konnte das Gericht nicht klären. Für den Flug nach Hamburg und eine Hotelübernachtung hatte er lediglich 800 Dollar bekommen. Möglicherweise sei es ein Freundschaftsdienst gewesen, sagte Behr. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von dreieinhalb Jahren beantragt. Der Verteidiger forderte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle
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  2. Hallo, Ich bin der dreisechseins, fühlt euch alle gegrüßt von mir!
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  3. Ganz dubiose Geschäfte dort. Warne ebenfalls Ausdrücklich! Gönnt euch TH bei Cstate!
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  4. Herzlich willkommen auf cstate.to
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  5. Herzlich willkommen im Club.
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  6. Warum kopierst du denn genau meinen Leitfaden und unterstützt dadurch die Konkurrenz. Es ist okay wenn User aufgeklärt werden, aber eine Detaillierte Anleitung die es zu einen aktiven Angebot gibt die 1:1 meiner entspricht ist Diebstahl. Als du das erste Mal bei uns Rezepte bestellt hast gab es den Leitfaden dazu, wie bei jeden anderen User. Du hast zu fragen ob du das darfst und das hast du nicht. Ich bin enttäuscht Bulli, den Rest klären wir privat. Ruf mich mal an
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  7. Willkommen, schön sich mal wieder zu lesen! alles beste hermano💪
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  8. Apotheken dürfen nur Cannabis-Rezepte beliefern, die ordnungsgemäß ausgestellt wurden Apotheken dürfen nur Cannabis-Rezepte beliefern, die ordnungsgemäß ausgestellt wurden. Apotheken, die über Plattformen wie DrAnsay im Zusammenhang mit dem Bezug von Medizinalcannabis verknüpft sind, können für die Belieferung rechtswidrig ausgestellter Verordnungen haftbar gemacht werden. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte geklagt. Laut AKNR waren sowohl die Bewerbung von Medizinalcannabis auf der Plattform DrAnsay als auch das Angebot, dort Verschreibungen über einen Fragebogen auszustellen, rechtswidrig. Da dies inzwischen allgemein bekannt sei, seien Apotheken für diese Rechtsverstöße mitverantwortlich, vor allem dann, wenn das Angebot an Medizinalcannabis der Apotheke auf der Plattform eingesehen werden könne. Das Geschäftsmodell der Plattform wäre gar nicht möglich, wenn die Apotheke sich nicht bereiterklären würde, durch die Verknüpfung die Verschreibungen entgegenzunehmen und zu beliefern, so die AKNR. In diesem Zusammenhang habe das Gericht auch einen Verstoß gegen § 17 Abs. 8 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) angenommen, soweit die Apotheke solche Verschiebungen entgegennehme. Nach dieser Vorschrift hat das pharmazeutische Personal einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten und bei begründetem Verdacht auf Missbrauch die Abgabe zu verweigern. Da für die Apotheke erkennbar gewesen sei, dass die Verschreibungen regelmäßig nur aufgrund des vom Verbraucher ausgefüllten Fragebogens und ohne irgendeinen persönlichen Kontakt oder eine persönliche Kommunikation zu Ärzten ausgestellt würden, sei ihr auch bewusst gewesen, dass es hier zu Missbrauch kommen könne: „Der Beklagte wusste daher, dass es bei diesem System regelmäßig zu Missbrauchsfällen kommt, in denen es an einer medizinischen Indikation fehlt beziehungsweise bei der die Verschreibung nicht die gesetzlichen Vorgaben und anerkannten fachlichen Standards eingehalten werden.“ An einem derartigen Geschäftsmodell darf nach dieser Entscheidung demnach eine deutsche Apotheke nicht mitwirken und daher solche Verschreibungen auch nicht beliefern. Bereits ähnliche Entscheidung gefallen Eine ähnliche Entscheidung hatte die AKNR kürzlich im Zusammenhang mit DoktorABC vor dem Landgericht Berlin II errungen. Bereits vor einem Jahr war die AKNR in erster Instanz erfolgreich gegen das Angebot von DrAnsay vorgegangen. Die Plattform hatte dann ihrerseits vor verschiedenen Landgerichten gegen Mitbewerber wie DoktorABC, CanDoc und Grünhorn prozessiert. „Alle wissen, dass die wirtschaftliche Lage der Apotheken vor Ort herausfordernd ist. Dies darf aber nicht zur inneren Rechtfertigung führen, sich an offensichtlich rechtswidrigen Geschäftsmodellen zu beteiligen“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der AKNR und der Bundesapothekerkammer. „Die Apotheke ist und bleibt in besonderem Maße verpflichtet, der Gesundheit der Bevölkerung zu dienen. Das damit verbundene Vertrauen darf nicht verspielt werden.“ Justiziarin Dr. Bettina Mecking ergänzt: „Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich, da sie den Wert der Leistung von Apotheken, die diese täglich erbringen, unterstreicht. Uns wäre aber wohler, wenn die Politik endlich den festgestellten Missbrauch durch effektive Maßnahmen, die wir wiederholt auch vorgeschlagen haben, begegnen würde und wir daher nicht auf ein Vorgehen gegen Apotheken ausweichen müssten, um hier den Wildwuchs einer missbrauchten Liberalisierung zu begegnen.“ „Zusammenarbeit mit solchen Anbietern unzulässig“ „Es ist nun an den Aufsichtsbehörden, die Entscheidung auch effektiv bei der regelmäßigen Begehung der Apotheken durchzusetzen“, so Dr. Morton Douglas, der die AKNR auch in diesem Verfahren vertreten hat. „Denn je mehr sich Apotheken mit derartigen Geschäftsmodellen befassen, desto stärker verlieren sie ihre eigentliche gesetzliche Aufgabe aus dem Blick. Spätestens jetzt muss jedem Apothekenbetreiber klar sein, dass die Zusammenarbeit mit solchen Anbietern unzulässig ist und ihn selbst unzuverlässig macht. An diesen Maßstäben können und müssen sich die Aufsichtsbehörden orientieren.“
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  9. Herzlich willkommen und auf gute Geschäfte.
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  10. Willkommen auf cstate @ MRXOG420 Hoffen wir das du fündig wirst!
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  11. Bestimmt schon 50x mal über nexus market geordert alles fine 😉
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